Mittwoch, 29.11.2023
Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform

Das BVerfG hat die von der damaligen großen Koalition im Jahr 2020 durchgesetzte Wahlrechtsreform für verfassungskonform erklärt. Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien werde nicht verletzt und die Regelungen seien auch nicht zu kompliziert oder undurchsichtig für die Wähler.

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