Die Klage einer im Rahmen einer "24- Stunden-Pflege" tätigen Arbeitnehmerin auf Zahlung zusätzlicher Vergütung hat vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erneut überwiegend Erfolg. Im Jahr 2020 hatte das Gericht der Klage schon einmal im Wesentlichen stattgegeben. Im Rahmen der Revision hatte das Bundesarbeitsgericht eine weitere Aufklärung konkret geleisteter Arbeits- und Bereitschaftszeiten gefordert und das Verfahren an das LAG zurückgewiesen.
Mehr lesenDas Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klage einer im Rahmen einer "24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Arbeitnehmerin auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Wesentlichen stattgegeben. Die Berufung des Arbeitgebers auf die vereinbarte Begrenzung der Arbeitszeit auf unrealistische 30 Stunden pro Woche sei treuwidrig, wenn eine umfassende Betreuung vereinbart sei und der Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht weiter organisiert habe.
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