Freitag, 10.12.2021
Vorläufig kein 2-G-Plus bei körpernahen Dienstleistungen in Niedersachsen

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das in Niedersachsen ab einer bestimmten Warnstufe bei körpernahen Dienstleistungen geltende 2-G-Plus-Erfordernis vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Komplettausschluss Ungeimpfter sei unangemessen, da er grundlegende Bedürfnisse nach diesen Dienstleistungen nicht genügend berücksichtige. Das  2-G-Plus-Erfordernis etwa in Theatern, Kinos und Diskotheken bestätigte das OVG hingegen.

Mehr lesen