Donnerstag, 23.5.2024
"Königreich Deutschland" im Impressum ist irreführend
Der Betreiber einer Kampfsportschule in Düsseldorf darf im Impressum seines Internetauftritts weder das "Königreich Deutschland" als Aufsichtsbehörde nennen, noch auf die Gerichtsbarkeit dieses Königreichs verweisen. Beides sei irreführend, befand das OLG Düsseldorf am Donnerstag. Mehr lesen
Dienstag, 23.8.2022
"Vereinslokal" des "Königreichs Deutschland" wurde zu Recht geschlossen

Die Stadt Köln durfte eine Gaststätte ohne vorherige schriftliche Anordnung schließen und versiegeln, die als "Zweckbetrieb" für das "Königreich Deutschland" dienen sollte. Die Wirtin habe nicht über die notwendige Gaststättenerlaubnis verfügt und sei mit Blick auf die Nichtanerkennung der geltenden Rechtsordnung als unzuverlässig anzusehen, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster mit Eilbeschluss.

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