"Königreich Deutschland" im Impressum ist irreführend

Der Betreiber einer Kampfsportschule in Düsseldorf darf im Impressum seines Internetauftritts weder das "Königreich Deutschland" als Aufsichtsbehörde nennen, noch auf die Gerichtsbarkeit dieses Königreichs verweisen. Beides sei irreführend, befand das OLG Düsseldorf am Donnerstag.

Das Gericht gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hessen statt (Entscheidung vom 23.05.2024 – I 20 Ukl 6/23). Bei einem Verstoß gegen das Verbot drohen dem Betreiber nun 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft. Das zur "Reichsbürger"-Szene zählende sogenannte "Königreich Deutschland" wird im NRW-Verfassungsschutzbericht im Kapitel Rechtsextremismus erwähnt. Die Gruppierung wurde 2012 in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) von Peter Fitzek gegründet, der sich selbst zum "König von Deutschland" ernannte.

Die Gruppe erwecke den Anschein, man könne sich durch einen "Übertritt" zum "Königreich" der Steuerpflicht entziehen, heißt es vom Verfassungschutz. Das "Betriebsregister 2022" des "Königreichs" führt die in Düsseldorf ansässige Kampfsport-Schule als dem "Königreich" zugehörig auf.

Redaktion beck-aktuell, ew, 23. Mai 2024 (dpa).