Montag, 4.9.2023
Montag, 24.7.2023
Keine U-Haft bei zu später Terminierung des Hauptverfahrens

Trotz dringenden Tatverdachts im Bereich der Rauschgiftkriminalität sind fünf Angeschuldigte wegen zu später Terminierung des Hauptverfahrens am Landgericht Frankfurt am Main aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Oberlandesgericht der Stadt hob die zunächst nur ausgesetzten Haftbefehle jetzt wegen eines Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot ganz auf. Unstimmigkeiten zu einer möglichen Überlastung der LG-Kammer dürften nicht zu Lasten der Angeschuldigten gehen.

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