Donnerstag, 29.10.2020
Verurteilung wegen Beleidigung nach Bezeichnung als "Trulla" aufgehoben

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten stattgegeben, der eine Sozialarbeiterin der Justizvollzugsanstalt als "Trulla" bezeichnet hatte und deshalb wegen Beleidigung verurteilt worden war. Das BVerfG sah hier keine Schmähkritik und rügte in seinem Beschluss, dass die Fachgerichte die zu berücksichtigende Meinungsfreiheit gar nicht erkannt und daher eine Grundrechtsabwägung unterlassen hätten.

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