Dienstag, 17.11.2020
EuGH soll Voraussetzungen für Erstattung von Kapitalertragsteuer bei "Streubesitzdividenden" klären

Der Europäische Gerichtshof soll Fragen zur Unionsrechtskonformität der in § 32 Abs. 5 KStG aufgestellten Anforderungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer bei "Streubesitzdividenden" klären. Dies hat das Finanzgericht Köln beschlossen. Es äußert unter anderem Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit.

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