Nach der jüngsten Verschärfung des Sexualstrafrechts sind in Spanien wegen des in einigen Fällen herabgesetzten Mindeststrafmaßes auch Abmilderungen bereits verhängter Strafen möglich. Das teilte das Oberste Gericht in Madrid mit. Die Gerichte müssten aber jeden Fall einzeln prüfen, die Strafmilderungen könnten "nicht generell" beschlossen werden. Mehrere Gerichte haben bereits Strafen revidiert, drei Sexualstraftäter kamen dadurch früher als erwartet frei.
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