Spanien: "Nur Ja heißt Ja"-Gesetz führt zu früheren Entlassungen von Sexualstraftätern

Nach der jüngsten Verschärfung des Sexualstrafrechts sind in Spanien wegen des in einigen Fällen herabgesetzten Mindeststrafmaßes auch Abmilderungen bereits verhängter Strafen möglich. Das teilte das Oberste Gericht in Madrid mit. Die Gerichte müssten aber jeden Fall einzeln prüfen, die Strafmilderungen könnten "nicht generell" beschlossen werden. Mehrere Gerichte haben bereits Strafen revidiert, drei Sexualstraftäter kamen dadurch früher als erwartet frei.

Bereits drei Sexualstraftäter früher entlassen

Die unerwarteten Folgen des "Nur Ja heißt Ja"-Gesetzes bringen die linke Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez in Bedrängnis. Das im Oktober in Kraft getretene Regelwerk, das eigentlich die Verurteilung von Sexualstraftätern erleichtern sollte, hatte in den vergangenen Wochen mehrere umstrittene Einzelurteile nach sich gezogen. Mehrere Gerichte revidierten die Strafen für bereits verurteilte und inhaftierte Sexualverbrecher und reduzierten auf Anträge der Anwälte das Strafmaß. Drei Sexualstraftäter kamen dadurch früher als erwartet frei.

Gleichstellungsministerin wirft Richtern "Machismus" vor

Gleichstellungsministerin Irene Montero hatte den Richtern, die die Strafmilderungen beschlossen hatten, "Machismus" vorgeworfen. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte gemeint, eine Gesetzesänderung dürfe Verurteilte nicht begünstigen, wenn die Dauer der zuvor verhängten Strafe auch nach dem neuen Text gelte. Das Oberste Gericht widersprach nun beiden und urteilte, Sexualstraftäter, die vor der Gesetzesänderung zu einer Mindeststrafe verurteilt worden seien, könnten in Fällen, in denen heute ein geringeres Mindeststrafmaß gelte, eine Urteilsrevision erhalten.

Reform der Reform?

Einige Minister wollen inzwischen eine Reform von "Nur Ja heißt Ja" nicht mehr ausschließen. Doch eine Reform, die einige Zeit in Anspruch nehmen würde, könnte weder vorzeitige Entlassungen verhindern noch diese später annullieren - denn Gesetzesänderungen gelten nicht rückwirkend, wenn sie den Verurteilten benachteiligen. Das neue Gesetz stellt unter anderem "einschüchternde" Komplimente sowie die Verbreitung von Sexvideos unter Strafe. Mit ihrem Vorstoß hatte die Regierung auf mehrere Fälle von Gruppenvergewaltigungen reagiert, bei denen die Täter mit relativ milden Strafen davongekommen waren. Montero hatte gesagt, der "Vergewaltigungskultur" werde damit ein Ende bereitet.

Redaktion beck-aktuell, 1. Dezember 2022 (dpa).