Weisungsrecht: Brandenburg schafft Transparenz

In Brandenburg müssen Weisungen, die das Justizministerium den Staatsanwaltschaften erteilt, ab sofort der Textform entsprechen und zu den Akten genommen werden. Das soll Spekulationen, die Politik könne Staatsanwaltschaften für ihre Zwecke instrumentalisieren, den Boden entziehen.

Am 10. Februar hat Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm (SPD) neue Transparenzregelungen zum Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft geschaffen: Die Anordnung über Berichtspflichten in Strafsachen wurde neu gefasst und durch eine Transparenzvorschrift ergänzt. Das soll einem Missbrauch des im GVG normierten Weisungsrechts entgegenwirken.

Das GVG erlaubt allgemeine, aber auch Einzelanweisungen des Justizministeriums gegenüber den Staatsanwaltschaften. Wie das Weisungsrecht genau auszugestalten ist, gibt das GVG nicht vor. Es unterliegt im Rahmen des Legalitätsprinzips aber engen rechtlichen Grenzen. Weisungen seien nur zulässig, um rechtswidrige Entscheidungen zu verhindern, sofern in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ein Entscheidungs- oder Beurteilungsspielraum bestehe sowie im Bereich der Ermessensausübung, erklärt das Justizministerium Brandenburg. Weisungen müssten das Willkürverbot und den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten und unterlägen dem Verbot justizfremder Erwägungen.

Unabhängig trotz Kontrolle

"Die Staatsanwaltschaft ist unentbehrliches Organ der Strafrechtspflege und garantiert mit ihrer Verpflichtung zur Objektivität rechtsstaatliche und gesetzmäßige Verfahrensabläufe", so Justizminister Grimm. "Sie ist berufen, unparteiisch und objektiv auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit hinzuwirken. Versuche den Eindruck zu erwecken, die Politik könnte die Staatsanwaltschaften für ihre Zwecke instrumentalisieren, beschädigen deren Ansehen und das der Justiz insgesamt". Dem solle die neue Transparenzregelung entgegenwirken.

Auch der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte das ministerielle Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften näher regeln wollen. Er hatte dazu im vergangenen Mai einen Referentenentwurf vorgelegt, nach dem Weisungen künftig nur noch schriftlich, begründet und innerhalb enger Grenzen erlaubt sein sollten. Damit sollte unter anderem Kritik des EuGH begegnet werden. Dieser hatte 2019 bemängelt, dass Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen und der Form des Weisungsrechts fehlen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 11. Februar 2025.

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