So bleibt der Zugriff auf zwei deutschsprachige Internetseiten mit pornografischen Inhalten (Pornhub und YouPorn) über den Provider Telefónica vorerst weiterhin gesperrt. Das VG München hat zwei dagegen gerichtete Eilanträge der in Zypern ansässigen Betreiberin dieser Internetseiten abgelehnt (Beschlüsse vom 05.06.2025 – M 17 S 25.478 und M 17 S 25.2135).
Die Zugangsperren angeordnet hatte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) vor gut einem Jahr. Vorausgegangen war eine bereits im Juni 2020 von der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien verfügte Untersagung, mit der der Jugendschutz sichergestellt werden sollte. Befolgt hatte die in Zypern ansässige Betreiberin der Pornoseiten diese allerdings nicht, obwohl ihr Eilrechtsschutz letztinstanzlich versagt worden war. Auch eine Vollstreckung in Zypern scheiterte bislang.
Die Eilanträge der Website-Betreiberin gegen die gegenüber Telefónica ergangenen Sperrverfügungen hielten die Münchener Richterinnen und Richter bereits für unzulässig. Schließlich seien die Sperrverfügungen nur deswegen erforderlich gewesen, weil die Antragstellerin die Anordnung der Landesmedienanstalt NRW missachtet habe. Ihr Interesse, unter Verstoß gegen diese Verfügung vom Juni 2020 Nutzern in Deutschland weiterhin den Zugang zu ihren Angeboten zu ermöglichen, sei nicht schutzwürdig.
Aufsichtsbehörden in mehreren Verfahren erfolgreich
Aus Sicht der Landesmedienanstalten tut die Betreiberin von Pornhub und YouPorn seit Jahren nicht genug, um Kinder und Jugendliche vor den Inhalten auf den Plattformen zu schützen. Unter anderem fehle beim Zugang zu den Seiten eine geeignete Überprüfung, wie alt die Nutzer wirklich sind, teilte die BLM mit. Weil die Betreiberin Anordnungen der Medienanstalten nicht nachgekommen sei, hätten sich die Behörden entschieden, Sperrungen der Seiten bei den fünf am meisten genutzten Providern in Deutschland durchzusetzen.
Die Anstalten hatten damit zuletzt nicht nur vor dem VG München Erfolg. So lehnte zum Beispiel das VG Berlin Ende April ähnliche Anträge der Seiten-Anbieterin gegen die Sperrungen bei einem anderen Provider ab. Auch in Rheinland-Pfalz wies das VG Neustadt an der Weinstraße solche Anträge Ende April im Eilverfahren ab.
Der Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, Marc Jan Eumann, bezeichnete die Beschlüsse damals als "starkes Signal für den Kinder- und Jugendmedienschutz" in Deutschland: "Wer sich weigert, einfache und zumutbare Alterskontrollen für Pornografie einzuführen, handelt auf jeden Fall rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht hat dies entsprechend klar bestätigt."
Rechtsstreit könnte noch eine Weile andauern
Entschieden ist der Rechtsstreit damit aber noch lange nicht. In Rheinland-Pfalz ist das Verfahren laut einer Gerichtssprecherin inzwischen am OVG in Koblenz anhängig. Die Anbieterin der Pornoseiten hatte demnach Rechtsmittel gegen die Beschlüsse eingelegt. Auch die Gerichtsbeschlüsse aus München sind noch nicht rechtskräftig.
Die Beteiligten können binnen zwei Wochen Beschwerde zum BayVGH einlegen. Auf die Eilverfahren dürften zudem noch Hauptsacheverfahren vor Gericht folgen. In München sei ein Termin dafür derzeit nicht absehbar, sagte ein Gerichtssprecher.