Das VG Hannover hat einen Bundespolizisten aus dem Dienst entfernt, der in seiner Freizeit an einer WhatsApp-Chatgruppe mit rechtsextremen und antisemitischen Inhalten teilgenommen hatte. Er sei wegen seiner rechtsextremen Haltung nicht mehr für den Polizeidienst tragbar.
Mit den Mitgliedern der Gruppe soll er auch nach Norwegen zu Schauplätzen des Zweiten Weltkriegs gereist sein und sich dort widerrechtlich Wrackteile von abgestürzten Wehrmachtsflugzeugen zugeeignet haben.
Mit seinem Verhalten habe der Polizist eine rechtsextreme Haltung zum Ausdruck gebracht, die ihn für den Polizeidienst untragbar mache, so das Verwaltungsgericht Hannover. Er habe gegen seine Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen.
Als Repräsentant des Staates untragbar
Auch weitere außerdienstliche Pflichtverstöße, darunter ein waffenrechtliches Fehlverhalten, offenbarten eine mit dem Amt eines Polizeivollzugsbeamten unvereinbare charakterliche Schwäche. Die gezeigten Verhaltensweisen hätten "das von der Öffentlichkeit in einen Polizisten als Repräsentant des Staates gesetzte Vertrauen" endgültig zerstört.
Immer wieder
enden Polizeikarrieren wegen rechtsextremer Äußerungen in Chatgruppen. Auch
Soldaten müssen wegen eines solchen Verhaltens mit ihrer Entlassung rechnen.
VG Hannover, Urteil vom 14.09.2023 - 14 A 5022/22
Redaktion beck-aktuell, 18. September 2023.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
VGH München, Beschlagnahmeanordnung gegen Polizisten wegen rechtsradikalen Gedankengutes, BeckRS 2022, 19899
VG Freiburg, Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf, BeckRS 2021, 15264
OVG Bautzen, Rücknahme der Ernennung, Chat-Beiträge, BeckRS 2021, 25830
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