Das im Sommer 2018 per Fax bei der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz eingegangene rechtsextreme Drohschreiben enthielt persönliche Daten, die nicht öffentlich zugänglich waren und unbefugt von einem Dienstcomputer im 1. Frankfurter Polizeirevier abgefragt worden waren. Eine Polizistin, gegen die ermittelt worden war, war zu dem Zeitpunkt an dem Computer eingeloggt. Kurz nach der 20-minütigen Abfrage wurde das Fax versandt, in dem die Anwältin und ihre Familie mit dem Tode bedroht und rassistisch beleidigt wurden. Ermittelt wurde auch gegen einen Polizisten, der zu diesem Zeitpunkt auf dem Revier Dienst tat.
Rechtsextreme Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" wurden damals an zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens versendet, vor allem an Frauen. Als Verfasser verurteilte das Landgericht Frankfurt 2022 einen 54 Jahre alten Mann aus Berlin zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Der Mann sammelte nach Feststellung des Gerichts persönliche Daten der Empfänger unter anderem, indem er sich bei Anrufen bei Behörden - auch der Polizei - als Polizist oder Staatsanwalt ausgab. In seiner Wohnung wurden Ratgeber gefunden wie "Die Kunst der skrupellosen Manipulation".
Unter anderem die Nebenklägerin Basay-Yildiz bezweifelte in dem Verfahren, dass ein Einzeltäter für die Serie verantwortlich war. Mindestens für das erste Schreiben gebe es Aufklärungsbedarf, ob nicht noch weitere Verdächtige infrage kämen. Ihre Anwältin Antonia von der Behrens stellte in dem Prozess mehrfach Anträge zur weiteren Aufklärung der Vorgänge im 1. Polizeirevier und der Rolle dortiger Polizisten. Von der Behrens bestätigte auf Anfrage, Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt zu haben. Zur Begründung könne sie noch nichts sagen, da sie erst am Donnerstag Einsicht in die Akten erhalten habe.
Im Zusammenhang mit Ermittlungen zu der illegalen Datenabfrage war eine Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten innerhalb des 1. Polizeireviers aufgedeckt worden. Der Fall liegt aktuell zur Prüfung beim Oberlandesgericht Frankfurt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, nachdem das Landgericht kein Hauptverfahren eröffnen wollte. Die Generalstaatsanwaltschaft geht im Fall von fünf Polizisten davon aus, dass in der Gruppe strafrechtlich relevante Inhalte verbreitet worden waren. Nach früheren Angaben wurden unter anderem Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Symbole sowie Verharmlosungen des Holocaust geteilt. Frankfurt ist kein Einzelfall: Bereits 2019 und 2020 wurde in Bayern und NRW gegen Polizeibeamte wegen rechtsextremer Chatgruppen ermittelt.