Staatsanwaltschaft hat sofortige Beschwerde eingelegt
Auch wurde demnach kein hinreichender Tatverdacht wegen Volksverhetzung und anderer Delikte gesehen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, die Anklagebehörde habe sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts erhoben. Mit dieser Beschwerde befasst sich nun die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, die in den kommenden Wochen eine Bewertung zu dem Fall abgibt. Danach entscheidet das Oberlandesgericht über die Beschwerde.
Chatgruppe bei Ermittlungen zu "NSU 2.0"-Drohschreiben aufgedeckt
Die Chatgruppe von Beamten des ersten Frankfurter Polizeireviers war im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den "NSU 2.0"-Drohschreiben aufgedeckt worden. Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie waren im August 2018 mit dem Tode bedroht und rassistisch beleidigt worden. Die Ermittlungen ergaben, dass persönliche Daten der Juristin, die öffentlich nicht zugänglich waren, kurz vor Eintreffen des ersten Drohschreibens von einem Polizeicomputer in dem Revier abgerufen worden waren. Bei den weiteren Nachforschungen stießen die Ermittler auch auf die Chatgruppe.
Zweifel an Person des Verfassers des ersten Drohschreibens
Als Verantwortlicher für die Drohschreiben, die sich später unter anderem auch gegen Politikerinnen und Frauen des öffentlichen Lebens richteten, war ein Mann aus Berlin im vergangenen November zu mehrjähriger Haft verurteilt worden. Die Nebenklageanwältinnen von Basay-Yildiz hatten wiederholt angezweifelt, dass er auch für das erste Drohschreiben verantwortlich war und weitere Ermittlungen gefordert.