US-Richter hält Zerschlagung der Entwicklungsbehörde USAID für verfassungswidrig

Die US-Behörde für Entwicklungshilfe war auf Betreiben von Elon Musks Spargremium DOGE weitgehend aufgelöst worden. Nun hat ein Bundesrichter verfügt, dass die Schließung nicht weiter vorangetrieben werden darf. Die Behörde unterstehe dem Kongress, nicht der Regierung.

Die US-Entwicklungshilfe war für Tausende Projekte verantwortlich, mittlerweile ist sie weitgehend zerschlagen. Doch die Auflösung der zuständigen Behörde USAID durch das von Tech-Milliardär Elon Musk angeführte Spargremium DOGE ist nach Auffassung eines Richters wahrscheinlich verfassungswidrig.

"Die beschleunigte Schließung von USAID (...) verstößt wahrscheinlich in mehrfacher Hinsicht gegen die US-Verfassung", schrieb der Bundesrichter im Rahmen einer einstweiligen Verfügung. Er ordnete an, dass der E-Mail- und Computer-Zugang aller USAID-Mitarbeitenden wiederhergestellt werden müsse. Gleichzeitig dürfe DOGE keine weiteren Schritte unternehmen, um die Behörde aufzulösen.

Geklagt hatten USAID-Mitarbeiter und Auftragnehmer. Der Richter schrieb, dass es kein Gesetz gebe, das die Exekutive ermächtige, USAID zu schließen. "Diese Maßnahmen schadeten nicht nur den Klägern, sondern auch dem öffentlichen Interesse, da sie die gewählten Vertreter der Öffentlichkeit im Kongress ihrer verfassungsmäßigen Befugnis beraubten, zu entscheiden, ob, wann und wie eine vom Kongress geschaffene Behörde geschlossen werden soll."

Mehrere Klagen gegen Vorgehen von Trumps Regierung

Musks Gremium DOGE hatte rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bedeutenden Entwicklungsbehörde in den USA entlassen und beurlaubte fast alle Angestellten im Ausland. Dagegen laufen verschiedene Klagen. Zuletzt hatten die Mitarbeitenden vor Gericht einen Rückschlag erlitten, als Bundesrichter Carl Nichols seine vorläufige Entscheidung im Eilverfahren zurückgenommen hatte, mit der er die Entlassungen gestoppt hatte. Die Kläger, darunter eine Gewerkschaft, hätten nicht nachweisen können, dass eine Klage eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Erfolg habe oder dass die Betroffenen extreme Härten hinnehmen müssten. US-Präsident Donald Trump hatte Nichols dessen Posten während seiner ersten Amtszeit verschafft.

Auch sonst waren die Richtersprüche in Sachen USAID bisher gemischt. In einigen Fällen wurden Trump und DOGE von Gerichten per einstweiligen Verfügungen zumindest vorübergehend zurückgehalten. In anderen Fällen erhielten sie grünes Licht. So hat etwa ein Ge­richt in Bos­ton einen An­trag von Ge­werk­schaf­ten gegen die Aus­sor­tie­rung von bis zu zwei Mil­lio­nen Bun­des­be­am­ten durch die Trump-Re­gie­rung ab­ge­lehnt.

Supreme Court gewährte Trump Schonfrist

Inzwischen hat sich auch das oberste Gericht der USA, der Supreme Court, erstmals mit den Kürzungen beschäftigt. Ein für die Prüfung von Hinweisen sogenannter Whistleblower zuständiger Sonderaufseher hatte gegen seine Entlassung geklagt, das Gericht gab ihm nun zumindest so weit recht, dass eine Entlassung bis zum 26. Februar nicht möglich war. Über die Zeit danach wird es womöglich noch juristische Auseinandersetzungen in unteren Instanzen geben.

Die neue Entscheidung setzt sich auch mit Musks Rolle bei DOGE und der Auflösung von USAID auseinander. Trumps Äußerungen und Musks Verhalten hätten gezeigt, dass der Tech-Milliardär bei DOGE das Sagen habe. Das widerspreche Angaben des Weißen Hauses, wonach Musk das Gremium nicht anführe, sondern stattdessen nur ein Berater Trumps sei.

Redaktion beck-aktuell, dd, 19. März 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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