Urteilsdatenbank zum Völkerstrafrecht gestartet

Eine neue Datenbank macht sämtliche völkerstrafrechtlichen Entscheidungen aus Deutschland zugänglich. "So können die deutschen Urteile, die eine internationale Vorbildfunktion haben, weit über unsere Landesgrenzen hinweg Maßstäbe setzen", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

Buschmann verweist unter anderem auf das OLG Koblenz, das im Januar 2022 das weltweit erste Urteil zu Staatsfolter in Syrien fällte.

Die Datenbank "Völkerstrafrecht in Deutschland" erfasst sämtliche Entscheidungen deutscher Gerichte zum Völkerstrafrecht seit dem Bosnienkrieg - geordnet nach Fällen, Regionen und Themen. Zu jedem Fall gibt es eine deutsche und englische Zusammenfassung ("Case Information Sheets"), die einen schnellen Überblick geben soll. Darin werden der Sachverhalt, die Besonderheiten des Verfahrens, Erläuterungen zum materiellen Recht sowie Bezüge zu anderen Entscheidungen dargestellt.

Laut Ministerium wird neben der Datenbank auch die Übersetzung wegweisender Urteile deutscher Gerichte zum Völkerstrafrecht ins Englische gefördert. Die übersetzten Urteile würden online und kostenfrei zugänglich gemacht. Dabei werde eng mit dem bei Eurojust angesiedelten Genocide Network zusammengearbeitet, das auf seiner eigenen Webseite übersetzte Urteile veröffentliche. Auch hätten sich die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien und das Centre for International Law Research and Policy (CILRAP) als Betreiber der Datenbank "legal-tools.org" des IStGH zur Veröffentlichung der Urteile bereit erklärt.

Die Datenbank ist ein vom BMJ finanziertes Leuchtturmprojekt der International Criminal Law Research Unit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in Zusammenarbeit mit der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien. Ende 2023 brachte das Bundeskabinett Verschärfungen des VStGB auf den Weg. In dem beschlossenen Gesetzentwurf sind auch Änderungen im GVG vorgesehen, die auf eine stärkere Rezeption und Breitenwirkung deutscher Völkerstrafrechtsprozesse zielen. So solle klargestellt werden, dass Journalistinnen und Journalisten in Gerichtsverfahren Verdolmetschungen nutzen können, wenn sie die deutsche Sprache nicht beherrschen.

Redaktion beck-aktuell, hs, 8. Februar 2024.