Ei, Ei, Ei, Ei, Ei! Nein, hier ist kein Osterhase über die Tastatur gehoppelt, sondern bei dem Ausruf handelt es sich um einen rechtlich umstrittenen Werbeslogan für Eierlikör. Das Bonner Spirituosen-Unternehmen Verpoorten hatte sich schon 1979 die Wortmarke "EiEiEi" eintragen lassen. Doch der Konkurrent Nordik aus dem niedersächsischen Jork legte 2020 mit dem Slogan "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" noch eins bzw. zwei drauf. Beworben wurden damit fünf kleine Eierlikörflaschen in fünf verschiedenen Geschmacksrichtungen. Verpoorten sah darin aber keine kreative Werbebotschaft, sondern eine Markenrechtsverletzung.
Die beiden Eierlikörhersteller trafen deswegen vor dem OLG Düsseldorf aufeinander, wo sich die Richterinnen und Richter mit der Frage beschäftigen mussten, wie einzigartig ein Slogan sein kann, der das Offensichtliche – nämlich die Zutat "Ei" in Eierlikör – beschreibt. Die Entscheidung des OLG: Es sei keine Markenverletzung, auf die Tatsache hinzuweisen, dass Eierlikör "Ei" enthalte. Bei der Wortfolge "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" handele es sich deshalb um einen bloßen Zutatenhinweis. Die fünffache Wiederholung des Wortes ändere daran nichts, denn sie werde lediglich als Ausdruck des Erstaunens verstanden und diene der werbemäßigen Anpreisung.
Gesundes Huhn, gesundes Ei?
Doch damit noch nicht genug vom Ei. Ob hartgekocht, aus Schokolade, buntbemalt oder aus Kunststoff: Es ist ein wichtiger Bestandteil des Osterfestes. Kein Wunder also, dass die Nachfrage nach Hühnereiern vor Ostern um bis zu 40% steigt – genauso wie die Eierpreise in den vergangenen fünf Jahren (Donald Trump gefällt das nicht). Während sich Kinder über die vom Osterhasen versteckten Ostereier im Garten freuen können, müssen alle anderen ihre Eier regulär beim Bauern oder im Supermarkt kaufen.
Aber Achtung: Mit dem Slogan "Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern" darf dabei nicht geworben werden. Diese Erfahrung machte 2021 ein dänischer Eierproduzent vor dem OLG Celle (Urteil vom 11.11.2021 - 13 U 84/20). Der Hintergrund: In Dänemark müssen Legehennen – im Gegensatz zu Deutschland – alle zwei Wochen auf Salmonellen getestet werden. Die stichprobenartige Überprüfung reichte einem Verbraucherschutzverein aber nicht für die beworbene Salmonellenfreiheit. Dieser Ansicht war auch das OLG Celle und bejahte eine Irreführung der Verbraucher durch den Slogan. Eine Garantie für "Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern" könne durch die im Zweiwochenturnus durchgeführten Tests nicht erbracht werden.
Von Hühnern und Heißluftballons
Unabhängig davon, was zuerst da war – vom Ei geht es nun zum Huhn. Denn ohne Legehennen würde das Osterfest bei vielen Familien ins Wasser fallen. Da hilft dann auch kein fünffaches "Ei" in alkoholischer Form. Was, wenn die Hühner plötzlich keine Eier mehr legen? Ein österlicher Supergau! Und im Zivilrecht zumindest Grund zur Klage.
So geschehen 2007 vor dem LG Osnabrück (Urteil vom 04.05.2007 - 5 O 2657/05). Ein Hühnerzüchter hielt in Niedersachsen 20.000 freilaufende Hühner. Als sein Betrieb von einem Heißluftballon mit zischendem Brenner überquert wurde, gerieten die Legehennen in Panik. Der Züchter gab an, der Ballon habe das Grundstück in einer Höhe von lediglich 25-30 Metern überflogen – obwohl die vorgeschriebene Flughöhe mindestens 150 Meter betrug. Aufgrund der Hühnerpanik sei es in den folgenden Tagen zu einem "Lege-Ausfall" gekommen. Die Hühner hätten lediglich 58% ihrer "Regel-Eierzahl" produziert.
Fun fact: Eine Legehenne legt bis zu 300 Eier pro Jahr. Gestützt auf das Luftverkehrsgesetz verlangte der Züchter im vorliegenden Fall Schadensersatz vom Ballonfahrer. Das Gericht konnte jedoch die Kausalitätsfrage nicht sicher klären, sodass der Eierproduzent leer ausging. Trotzdem ist das Osterfest auch in diesem Jahr bekanntermaßen nicht ausgefallen. Gerade nochmal Huhn – äh Schwein – gehabt.
Ein Huhn als Superstar
In einigen gerichtlichen Entscheidungen spielen Hühner sogar die alleinige Hauptrolle. Der Superstar unter ihnen ist dabei mit Sicherheit das tragisch verstorbene TV-Huhn Sieglinde, das sogar einen eigenen Wikipedia-Eintrag hat. Man kennt Sieglinde eventuell aus "Wendy – der Film" oder "Wir sind doch Schwestern". In zukünftigen Blockbustern kann Sieglinde jedoch nicht mehr mitspielen, denn der tierische Star wurde 2017 von einem freilaufenden Hund auf dem Hof seiner Trainerin totgebissen. Die Tiertrainerin verlangte vor dem LG Kleve daraufhin 4.000 Euro Schadensersatz vom Halter des Hundes (Urteil vom 17.01.2020 - 5 S 25/19).
Sie hatte geltend gemacht, dass Sieglinde bereits für weitere Filmaufnahmen gebucht sei, wobei pro Drehtag eine hohe dreistellige Summe für ein TV-Huhn üblich wäre. Bei ihrem Tod war Sieglinde gerade einmal zwei Jahre alt. Haushühner können fünf bis zehn Jahre alt werden, sodass Sieglinde eine glänzende, mehrjährige Karriere vor sich gehabt hätte. Am Ende wurden der Frau für ihren Superstar immerhin 615 Euro zugesprochen. Der Schadensersatz setzte sich zusammen aus dem Kaufpreis für ein übliches Haushuhn (15 Euro) plus 600 Euro für das Training von Sieglinde.
Wer Hühner gackern hört, denkt an…
… einen frisch gebackenen Osterzopf? Glückliche Hühner? Frische Eier? Dass diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten ist, musste in den 50ern auch die deutsche Justiz feststellen, nachdem ein Hersteller von Eierteigwaren fröhliches Hühnergegacker für seine Werbung verwendet hatte. Der akustische Hinweis auf glückliche Hühner gefiel seinem Konkurrenten jedoch überhaupt nicht. Er forderte die Unterlassung der Radiowerbung, weil durch das "verwendete Hühnergegacker der unzutreffende Eindruck erweckt werde, die angepriesenen gewöhnlichen Eierteigwaren seien aus Frischei hergestellt". In Wirklichkeit wurden die Eierteigwaren jedoch – in der Herstellung deutlich günstiger - aus Trockenei gefertigt. Die Hörerinnen und Hörer der Werbung würden das Gackern jedoch mit dem Eierlegen verbinden und deswegen automatisch von Frischei-Zutaten ausgehen.
Von dieser Argumentation ließ sich 1961 schließlich sogar der BGH überzeugen. Die Verwendung von Hühnergegacker in einer Radiowerbung für Produkte aus Trockenei stelle einen Verstoß gegen § 3 UWG dar. Dabei stellten die Richterinnen und Richter außerdem fest, dass es sich bei der "Beurteilung von Hühnergegacker um einen Vorgang des täglichen Lebens handelt", weswegen das Berufungsgericht in der Lage sei, "sich aus eigener Sachkunde und Lebenserfahrung ein selbständiges Urteil über die Vorstellung der Abnehmer zu bilden" (Urteil vom 27.06.1961 - I ZR 135/59).
Schokohasen: alle oder keiner
Jetzt, wo geklärt ist, wo die Eier fürs Osterfest herkommen, wie viel bei der Haltung von Hühnern schiefgehen kann und was beim Verkauf von Leckereien zum Osterfest zu berücksichtigen ist, stellt sich im nächsten Schritt die Frage: Gibt es sonst noch etwas, das man als Jurist oder Juristin an Ostern lieber nicht tun sollte?
Da wäre zunächst die Frage nach dem richtigen Versteck. Am besten versteckt man Ostereier in der eigenen Wohnung oder im eigenen Garten. Überall sonst könnte es Ärger geben. Im Hausflur haben Osternester beispielsweise nichts zu suchen. Eine Frau, die über das Osternest ihrer Nachbarn stolperte, erhielt vom AG Dortmund Schmerzensgeld zugesprochen (Urteil vom 24.07.2012 - 425 C 4188/1). Das Aufstellen eines Osternests im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses stelle einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar.
Ein weiteres Fettnäpfchen: Das Verschenken von Süßigkeiten zu Ostern an die lieben Kolleginnen und Kollegen sollte zumindest im Gerichtssaal gut durchdacht sein. So kann die Übergabe von Schokoladenweihnachtsmännern durch einen Schöffen an die Staatsanwaltschaft – nicht jedoch an den Verteidiger – die Besorgnis der Befangenheit begründen. Moment, Schokoweihnachtsmänner? Ging es nicht gerade noch um Ostern? Für Osterleckereien gilt natürlich das Gleiche. In der Entscheidung des LG Flensburg heißt es deswegen ganz am Ende: "Mit Blick auf das anstehende Osterfest, zu dem das Verteilen von Schokoladenostereiern und -osterhasen ebenfalls nicht ganz fernliegend ist, empfiehlt sich für Richter jedenfalls: alle oder keiner."
Die Autorin Dr. Jannina Schäffer ist Gründerin und Chefredakteurin des Online Magazins "JURios – kuriose Rechtsnachrichten". Die Volljuristin hat berufsbegleitend an der Deutschen Hochschule der Polizei promoviert und ist Lehrbeauftragte an der FernUni Hagen sowie Mitarbeiterin bei Alpmann Schmidt.