Mit dem Schritt spielt der Republikaner inmitten des sich heiß laufenden Wahlkampfes auf Zeit: Trump will erreichen, dass sich sein Prozess wegen versuchten Wahlbetrugs in Washington verzögert. Er bat den Supreme Court deshalb um Aussetzung des Urteils, bis sich alle Richterinnen und Richter des Berufungsgerichts mit der Frage seiner Immunität beschäftigt haben.
Trump will für die Republikaner noch einmal ins Weiße Haus einziehen. Bisher deutet alles auf eine Neuauflage des Rennens zwischen Trump und dem amtierenden Präsidenten Joe Biden hin. Sein Antrag beim Supreme Court kommt nicht überraschend. Er hatte angekündigt, den Beschluss des Berufungsgerichts zu seiner Immunität anzufechten und das Oberste Gericht anzurufen.
Nun liegt der Ball erst einmal bei den Richterinnen und Richtern des Obersten Gerichts des Landes. Von ihrem Vorgehen hängt ab, ob und wann der Prozess wegen versuchten Wahlbetrugs gegen den Republikaner in Washington beginnen kann. Der Supreme Court muss den Antrag nicht annehmen.
Trumps Anwälte berufen sich auf Immunität
Trump ist in der US-Hauptstadt im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt. Seine Anhänger hatten am 6. Januar 2021 den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg Bidens bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede mit der Behauptung aufgewiegelt, dass ihm der Wahlsieg gestohlen worden sei. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.
Der Republikaner hatte bereits kurz nach der Wahl auf verschiedenen Ebenen versucht, das Wahlergebnis nachträglich zu kippen. Seine Niederlage gegen Biden erkennt er bis heute nicht an und verbreitet die Lüge vom Wahlbetrug. Die Ermittlungen gegen ihn bezeichnet er regelmäßig als "politische Hexenjagd".
Trump und seine Anwälte wollen erreichen, dass die Anklage zu versuchtem Wahlbetrug in Washington fallen gelassen wird. Sie berufen sich dabei auf die Immunität Trumps in seinem damaligen Amt als Präsident. Sie argumentieren, dass Trump nicht rechtlich für Taten belangt werden könne, die zu seinen Pflichten als Präsident gehörten.
Berufungsgericht: Trump nicht vor Strafverfolgung geschützt
Die Staatsanwaltschaft betont hingegen, dass Trumps Versuche, das Wahlergebnis zu kippen, nicht zu seinen Pflichten als Präsident gehört hätten. Ein Berufungsgericht in der US-Hauptstadt hatte den Anklägern in der vergangenen Woche Recht gegeben und entschieden, dass der 77-Jährige für Handlungen im Amt strafrechtlich verfolgt werden kann.
Das oberste US-Gericht könnte nun das Urteil des Berufungsgerichts erst einmal aussetzen, um eine Berufung zu prüfen. Eigentlich sollte der Prozess in Washington Anfang März beginnen. Die zuständige Richterin hatte den Beginn des Verfahrens bis zur endgültigen Klärung der Immunitätsfrage aber auf unbestimmte Zeit verschoben.
Supreme Court beschäftigt sich noch mit weiterer zentraler Frage
Die Frage nach strafrechtlicher Verfolgung eines ehemaligen Präsidenten ist von weitreichender Bedeutung. Sie hat immense Relevanz für künftige Präsidenten. Sollten diese wirklich Immunität genießen, könnten sie Straftaten im Amt begehen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Auch für den Wahlkampf ist entscheidend, ob Trump Recht bekommt oder nicht.
Bereits in der vergangenen Woche befasste sich der Supreme Court mit Trump. Bei einer mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit verfolgten Anhörung beschäftigten sich die Richterinnen und Richter mit der Frage, ob der Republikaner weiterhin an den Vorwahlen teilnehmen darf. Sie zeigten sich eher skeptisch, den früheren Präsidenten vom höchsten Amt im Staate auszuschließen. Trump hatte sich zuvor an das Gericht gewandt, um ein Urteil aus dem Bundesstaat Colorado zu kippen, wonach er sich aufgrund seiner Rolle in Verbindung mit dem Angriff auf das US-Kapitol 2021 für die Vorwahl disqualifiziert hat.
Der Supreme Court ist unter Trump deutlich konservativer geworden. Der Republikaner verschob während seiner Amtszeit die Mehrheiten am Gericht deutlich. Allerdings entschied das Gericht in der Vergangenheit nicht immer im Sinne des ehemaligen Präsidenten.