Colorado: Supreme Court schließt Trump von Vorwahlen aus
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© ASSOCIATED PRESS / Shannon Stapleton

Es ist ein Urteil mit potenziell enormen Konsequenzen: Der ehemalige US-Präsident Donald Trump muss nach Auffassung des Obersten Gerichts von Colorado von den Vorwahlen in dem Bundesstaat ausgeschlossen werden. Wer einen Aufstand gegen die Verfassung angezettelt habe, dürfe nicht mehr Präsident werden.   

Ein Sprecher Trumps kündigte an, umgehend in Berufung zu gehen, und nannte die Entscheidung "zutiefst undemokratisch". Es ist davon auszugehen, dass die Frage letztlich vom Obersten Gericht des Landes geklärt werden muss. Sollte der Supreme Court den Fall annehmen, liegt die weitere Entwicklung der Präsidentenwahl 2024 in seinen Händen.

Hintergrund des Urteils ist, dass diverse Klägerinnen und Kläger in verschiedenen US-Bundesstaaten versuchen, Trumps Namen von Wahlzetteln für die Präsidentenwahl 2024 zu streichen. Seine Gegner argumentieren mit dem 14.  Verfassungszusatz, wonach Personen von Wahlen ausgeschlossen sind, die einen "Aufstand" gegen die Verfassung angezettelt haben. Beim sog. Sturm aufs Kapitol hatten Anhänger Trumps am 6. Januar 2021 den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.

Oberstes Gericht von Colorado: Aufstandsverbot gilt auch für Präsidentenamt

Konkret besagt das sogenannte Aufstandsverbot, dass niemand ein höheres Amt im Staat bekleiden darf, der sich zuvor als Amtsträger an einem Aufstand gegen den Staat beteiligt hat. Zwar werden im 14. Verfassungszusatz einige Beispiele für die höheren Ämter genannt. Das Amt des Präsidenten wird aber nicht explizit aufgeführt. Das Oberste Gericht von Colorado beschäftigte sich nun unter anderem mit der Frage, ob sich die Klausel auch auf das Präsidentenamt bezieht – und kam zu dem Schluss, dass dies der Fall sei.

In Bundesstaaten wie Michigan und Minnesota waren Kläger mit einem ähnlichen Vorgehen gegen Trump bereits gescheitert – es laufen aber Berufungen. Auch in Colorado hatte der Republikaner zunächst vor einem unteren Gericht einen Sieg verbuchen können. Die Richterin einer unteren Instanz hatte – anders als nun das Oberste Gericht des Bundesstaates – entschieden, dass sich das im 14. Verfassungszusatz verankerte Aufstandsverbot nicht auf das Präsidentenamt beziehe. Daraus schlussfolgerte sie, Trump dürfe in Colorado auf dem Wahlzettel für die Vorwahlen der Republikaner bleiben. Jedoch schrieb die Richterin schon damals: "Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Trump mit der konkreten Absicht gehandelt hat, politische Gewalt anzustacheln und sie gegen das Kapitol zu richten, um die Bestätigung des Wahlergebnisses zu stören."

Jetzt ist der Supreme Court am Zug

Das Oberste Gericht von Colorado stimmte dieser Einschätzung der Richterin jetzt zu. Alle sieben Richter und Richterinnen dort wurden von Demokraten nominiert. In dem mit vier zu drei Stimmen getroffenen Urteil heißt es, man komme nach Prüfung der Sachlage ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Trump beabsichtigt habe, mit seiner Rede am 6. Januar zu Gewalt und Aufruhr anzustiften, um eine friedliche Machtübergabe zu verhindern.

Das Gericht sei sich ferner der Tragweite der Entscheidung bewusst – und nicht leichtfertig zu den Schlussfolgerungen gekommen. Es sei sich auch seiner Pflicht bewusst, das Gesetz anzuwenden, ohne sich von der öffentlichen Reaktion auf die Entscheidung beeinflussen zu lassen. Die Oberste Wahlaufseherin des Bundesstaates kündigte an, dem Urteil des Gerichts Folge zu leisten. Allerdings setzte das Gericht seine Entscheidung bis kurz vor dem Druck der Wahlzettel Anfang Januar oder bis zur möglichen Klärung durch den Supreme Court aus. 

Ob der Supreme Court der USA den Fall annimmt, ist nun offen. Allerdings gilt es als wahrscheinlich, da eine Frage von verfassungsmäßiger Bedeutung geklärt werden muss. Trump hatte während seiner Amtszeit die Mehrheit im Gericht deutlich nach rechts verschoben: sechs der neun Sitze sind mit von Republikanern nominierten Richterinnen und Richtern besetzt. Dennoch entschied das Oberste Gericht daraufhin nicht immer in seinem Sinne – etwa bei der Frage nach der Herausgabe seiner Steuerunterlagen.

Aktuell liegt auch noch eine weiterer Trump-Fall mit großer Tragweite beim Supreme Court in Washington. Trump ist in der US-Hauptstadt im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol wegen versuchten Wahlbetrugs angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat das Oberste Gericht darum gebeten, die Frage zu klären, ob Trump für Handlungen im Amt strafrechtlich verfolgt werden kann. Mit der Antwort des Gerichts steht und fällt die Anklage in diesem wichtigen Fall gegen Trump.

Redaktion beck-aktuell, 20. Dezember 2023 (dpa).