Wahlbetrug: Trump nicht vor Strafverfolgung geschützt
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© ASSOCIATED PRESS | Pablo Martinez Monsivais

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump genießt nach Auffassung eines Berufungsgerichts keine Immunität und kann für seine Handlungen im Amt strafrechtlich verfolgt werden. Mit der Entscheidung lehnte das Gericht am Dienstag einen Antrag Trumps ab. Endgültig dürfte die Frage aber erst vom Supreme Court geklärt werden.

In der Begründung der Entscheidung des Berufungsgerichts hieß es, das Gericht habe die von Trump geltend gemachten Interessen an einer Immunität sorgfältig abgewogen "gegen die wichtigen öffentlichen Interessen, die dafür sprechen, diese Strafverfolgung fortzusetzen". Trump verbucht damit eine schwere juristische Niederlage. Diese war aber zu erwarten - bei einer Anhörung hatte sich das Berufungsgericht bereits skeptisch gezeigt und angedeutet, der Argumentation von Trumps Anwälten nicht zu folgen. Es ist davon auszugehen, dass der Republikaner Berufung einlegen und dann der Supreme Court entscheiden wird. 

Von dessen Urteil wird abhängen, ob das Verfahren wegen versuchten Wahlbetrugs gegen Trump in der US-Hauptstadt fortgesetzt werden kann. Die zuständige Richterin hatte am vergangenen Freitag den Beginn des Prozesses bis zur endgültigen Klärung der Immunitätsfrage auf unbestimmte Zeit verschoben. Trumps Anwälte wollen erreichen, dass die Anklage fallen gelassen wird und berufen sich auf die Immunität Trumps in seinem damaligen Amt als Präsident.

Anhänger Trumps hatten am 6. Januar 2021 den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.

Ein Präzedenzfall

Unabhängig vom Urteil des Berufungsgerichts dürfte die Frage, ob das Präsidentenamt vor Strafverfolgung schützt, am Ende vor dem Supreme Court landen. Schließlich ist sie von nationaler Bedeutung und laut der New York Times noch nicht von einem Rechtsmittelgericht entschieden worden. 

Damit steht und fällt die Anklage gegen Trump wegen versuchten Wahlbetrugs. Auch für den Wahlkampf ist entscheidend, ob Trump Recht bekommt oder nicht. Der 77-Jährige will für die Republikaner nach der Präsidentenwahl 2024 wieder ins Weiße Haus einziehen und bezeichnet die Ermittlungen gegen ihn regelmäßig als "politische Hexenjagd". Bisher deutet alles auf eine Neuauflage des Rennens zwischen ihm und dem demokratischen Amtsinhaber Biden hin.

Nicht zuletzt hat die Entscheidung über den Schutz vor Strafverfolgung grundsätzliche Bedeutung auch für künftige Präsidenten oder Präsidentinnen. Sollten diese wirklich Immunität genießen, könnten sie Straftaten im Amt begehen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Trump-Anwälte: Ohne Amtsenthebung keine Strafverfolgung

Trumps Anwälte argumentierten in der Frage nach Immunität, dass der Republikaner nicht rechtlich für Taten belangt werden könne, die zu seinen Pflichten als Präsident gehörten. Die Advokaten sagten vor Gericht außerdem, dass es nur möglich sei, einen Präsidenten strafrechtlich zu verfolgen, wenn dieser zuvor in einem Amtsenthebungsverfahren schuldig gesprochen worden sei. Das ist bei Trump nicht der Fall. Deshalb beantragten sie, die Klage abzuweisen und das Verfahren einzustellen.

Die Staatsanwaltschaft wies das zurück - und begründete ihre Rechtsauffassung unter anderem damit, dass das Kippen eines Wahlergebnisses nicht zu den Dienstpflichten eines Präsidenten zähle. Sie gab zu bedenken, dass unbegrenzte strafrechtliche Immunität eines Präsidenten Tür und Tor öffnen würde für kriminelle Handlungen jeglicher Art. In erster Instanz bekam sie bereits Recht.

Auch das Berufungsgericht kam zu dem Schluss, dass aufgrund von Belangen der öffentlichen Ordnung, "insbesondere im Lichte unserer Geschichte und der Struktur unserer Regierung" eine Ablehnung des Antrags auf Immunität geboten sei. Trumps Auffassung, dass er für alle offiziellen Handlungen während seiner Amtszeit kategorisch vor jeder Strafverfolgung geschützt werden solle, werde nicht gestützt durch die Geschichte, den Text oder die Struktur der Verfassung.

Redaktion beck-aktuell, jvh, 6. Februar 2024 (dpa).