Mit der gestiegenen Bitte um Suizidassistenz kämen schwierige Fragen auf, hieß es in einer Mitteilung des Forschungsnetzwerks Suizidassistanz. Es gehe etwa darum, welche Art von Aufklärung und Beratung Menschen erhalten sollten, die ihren Todeswunsch äußern. Überlegt werden müsse auch, unter welchen Voraussetzungen eine Assistenz bei einer geplanten Selbsttötung überhaupt erwogen werden solle.
Es sei ein in der Gesellschaft kontrovers diskutiertes Thema, sagte der Sprecher des Forschungsnetzwerks, Professor Jan Schildmann von der Universitätsmedizin Halle. Bislang fehle es an wissenschaftlich gestützten Verfahren, wie mit Anfragen nach Suizidassistenz umgegangen werden könne. Solche Wünsche entstünden in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen und aus sehr verschiedenen Motiven heraus. Auch die Politik ringt mit einer Regelung: Nach dem Scheitern zweier Gesetzentwürfe im Bundestag kündigte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Anfang des Jahres einen neuen Anlauf an.
Ethik, Theologie, Medizin, Strafrecht: Breites Netzwerk aus Wissenschaftlern
Nach Angaben des Forschungsnetzwerks berichteten Sterbehilfeorganisationen im vergangenen Jahr über knapp 900 Fälle von assistiertem Suizid in Deutschland. Die tatsächliche Anzahl liege allerdings womöglich deutlich höher. Der Anstieg steht laut Netzwerk in Zusammenhang mit einem BVerfG-Urteil aus dem Jahr 2020. Danach haben frei verantwortlich handelnde Menschen die rechtliche Möglichkeit, Hilfe bei der Selbsttötung in Anspruch zu nehmen.
Dem Forschungsnetzwerk gehören Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Universitäten und Hochschulen in Deutschland an. Neben Medizinern sind Forscher aus der Pflege, Theologie und dem Strafrecht beteiligt. Das Vorhaben wird durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft gefördert.