Untersuchungen belegen, dass die Klausuren im juristischen Staatsexamenschwieriger werden: länger, komplexer, problembeladener. Dieser Befund verunsichert Examenskandidatinnen und -kandidaten, und zwar zu Recht. Ihr schwacher Trost: Die Ergebnisse bleiben über die Jahre hinweg trotzdem stabil. Diese und andere Untersuchungen belegen aber auch, dass Reformbedarf besteht.
Auf diese Einsicht – und ihren Vollzug – bei den politischen Akteuren können aktuelle Prüflinge jedoch nicht warten. Sie brauchen schon heute mehr Sicherheit. Das beste Rezept dafür ist Transparenz. Ein Blick hinter die Kulissen kann dabei helfen, zu verstehen, worauf es Prüferinnen und Prüfern wirklich ankommt. Das Fazit: Juristerei ist kein Hexenwerk. Diese scheinbar einfache Erkenntnis ist Fluch und Segen zugleich.
Examensklausuren sind Massengeschäft
Die Examensprüfung, vor allem die schriftlichen Klausuren, ist im Justizbetrieb zunächst ein immer wiederkehrendes Massengeschäft. Diese Erkenntnis mag für Prüflinge befremdlich sein, kann ihnen bei der Vorbereitung aber auch helfen. Befassen wir uns deshalb zunächst mit der Psychologie der Prüferinnen und Prüfer: Im Staatsexamen prüfen Praktiker, überwiegend Richterinnen und Richter. Sie sind Mangelware. Ein Grund: Unter Zeitdruck und für eine verhältnismäßig geringe Bezahlung "Klausurenpakete" zu korrigieren, bereitet den wenigsten Kolleginnen und Kollegen Freude. Ihre Qualifikation? Sie folgt unmittelbar aus dem Amt; schließlich geht es um ein Staatsexamen mit all seinen Vor- und Nachteilen. Das Prüfungsamt bestellt Praktikerinnen und Praktiker meistens auf Empfehlung. Jüngere Prüfer fühlen sich der Examenssituation aus eigener Erfahrung noch eher verbunden; mit zunehmender Prüfungserfahrung wächst dann ein tragfähiges Netz sogenannter Quervergleiche zwischen vielfältigen Prüfungssituationen und Zeitläufen. Die Mischung macht es.
Die Prüferinnen und Prüfer erhalten neben den Klausurbögen eine ausführliche Lösungsskizze, die in der Regel überladen wirkt, weil sie jede gedankliche Eventualität abbilden sollte. Verbindlich ist sie nicht. Je nach Prüferpersönlichkeit und Selbstverständnis machen sich Prüferinnen und Prüfer hiervon frei – Richter wie auch Juristen allgemein sind in dieser Hinsicht sehr selbstbewusst.
Jagen Sie nicht der Ideallösung hinterher!
Erst- und Zweitkorrektor kennen sich nicht. Bei der Bewertung gern gesehen wird ein sogenannter Erwartungshorizont, an dem sich im zweiten Schritt die konkrete Leistung bemisst. Dabei geht es dem Justizprüfungsamt vor allem um eine rechtssichere und justiziable Prüfungsentscheidung. Zwingend ist dieser meist aus der Lösungsskizze entwickelte, standardisierte Vorspann nicht. Überbordende Ausführungen führen manchmal zur Förmelei und Scheinrechtfertigung der konkreten Bewertung. Der Zweitkorrektor kann sich der ihm bekannten Erstkorrektur anschließen oder einen ganz eigenen Prüfungsansatz verfolgen. Er muss seine Entscheidung jedenfalls nachvollziehbar und konkret begründen. Nicht selten stoßen bei der Beurteilung unterschiedliche Zugänge aufeinander. Trotz unterschiedlicher Ansätze bleibt die Abweichung erfahrungsgemäß innerhalb einer Notenspanne. Das arithmetische Mittel wird festgesetzt. Bei größeren Differenzen wird zunächst ein sogenanntes Annäherungsverfahren eingeleitet. Wie bei jeder Gremienentscheidung dürfte in der Breite der Ansätze eine Bereicherung und Absicherung des Prüfungsverfahrens liegen.
Diese und andere Unwägbarkeiten begründen einen gewissen Trend zur Mitte. Was dem einen Prüfer wichtig erscheint, rutscht bei einer anderen Prüferin möglicherweise nivellierend durch. Nicht jeder Prüfer hat selbst ein Prädikatsexamen errungen, aber jede Prüferin und jeder Prüfer ist unabhängiges Entscheiden unter Effizienzdruck gewohnt. So schließt sich der Kreis. Dreh- und Angelpunkt ist die Praxis, nicht selbstreferenzielle Theorie.
Was folgt daraus für die Prüflinge? Sie sollten nicht einer (fremden) Ideallösung hinterherjagen, sondern selbstbewusst ihr eigenes Handwerkszeug offenlegen und anwenden. Das ist gelebte Juristerei und weist, soweit eine gewisse Souveränität erkennbar wird, den Stallgeruch der juristischen Welt auf. Positiver Nebeneffekt: Selbstkompetenz und Selbstvertrauen entlasten das Examensprojekt.
Leistung erfordert Training
Für die Prüflinge ist die Examensvorbereitung ein Tanz an der Leistungsgrenze und mit erheblichem Stress verbunden. Aus der Distanz relativieren sich die Zumutungen und Anstrengungen des Examens ein wenig. Es ist wie im Sport: Leistung erfordert Training und das strengt an. Je nach persönlicher Neigung drängt sich der Vergleich mit einem Marathonlauf (Ausbildung) und einem Endspurt oder Sprint (Examensvorbereitung) auf – für ein sehr gutes Examen bringt man am besten beide Talente mit.
Neben Begabung und Fleiß gehört übrigens auch Resilienz in den Werkzeugkasten von (Leistungs-)Sportlerinnen und Sportlern wie auch von Examenskandidatinnen und -kandidaten. Der Vergleich mit dem Sport will die Examensvorbereitung in geübte Erfahrungen einbetten und damit normalisieren. Was sollte man beim Training aus Prüfersicht also beachten?
Im Werkzeugkasten: Fachsprache und Methodenlehre
Zunächst ist die Erkenntnis hilfreich, dass der juristische Werkzeugkasten im Wesentlichen aus Sprache besteht, genauer: aus einer Fachsprache mit Fachbegriffen und -techniken. Schon Bernhard Windscheid nannte im 19. Jahrhundert die Juristerei ein "Rechnen mit Begriffen". Man muss dieser Begriffsjurisprudenz nicht folgen, aber die Methodenlehre wie überhaupt der reflektierte Umgang mit Sprache und Begriffen ist unverzichtbare Grundlage der Rechtsanwendung. Ob die Jurisprudenz ein geistiges Handwerk oder gar eine Wissenschaft ist, braucht Praktiker wie Prüflinge dann allerdings nicht mehr zu interessieren.
Wichtig ist aber der bewusste und kritische Umgang mit Sprache und Begriffen im Examen. Deshalb sollten Examenskandidatinnen und -kandidaten rechtzeitig ihre Grundlagenkenntnisse aktivieren und sich mit Methodenlehre beschäftigen. Eine inhaltlich gute Klausur fällt Prüferinnen und Prüfern deswegen oft auch als sprachlich herausragend auf. Damit ist aber gerade kein umständlich elaborierter Sprachstil gemeint, denn die juristischen Subsumtions- und Relationstechniken sind einfach und schnörkellos. Sie dienen der juristischen Problemlösung. Nicht Originalität, sondern präzise Denk-, Begriffs- und Argumentationstechnik sind gefragt und werden bei der Punktezahl belohnt. Für Examenskandidatinnen und -kandidaten ist das eine rundum gute Botschaft, die gerade für die Examensvorbereitung nicht genug betont werden kann. Denn Sprache und Methodenlehre lassen sich erlernen. Und mit ihnen auch unbekannte Fälle im Examen lösen – ohne das zugrunde liegende BGH-Urteil zu kennen oder gar auswendig gelernt zu haben.
Tipp also: Keine neuesten Urteile und Begründungsgänge auswendig lernen! Der Sachverhalt wird ohnehin verfremdet! Am besten setzen Sie sich – vielleicht mit Leidensgenossinnen und -genossen – rechtzeitig diskursiv und kritisch mit wichtiger Rechtsprechung auseinander und lassen das Ergebnis auf sich wirken und reifen.
Schachtelsätze, Subjektivierungen und passive Sätze: Nein, danke!
Es lohnt sich, bei den Grundlagen der deutschen Grammatik zu beginnen. Vermeiden Sie den Nominalstil (-ung, -heit, -keit, -nis) sowie Schachtelsätze. Beachten Sie (versteckte) Aussagen und Bezüge (kausal, konsekutiv, konzessiv, adversativ usw.). Hier kommt – richtig verwendet – dem Konjunktiv eine Schlüsselrolle zu. Beispiel: Die Formulierung "Der Kläger behauptet, er sei vor Ort gewesen" wirkt sprachlich nicht nur recht elegant. Schreibt man stattdessen "Der Kläger behauptet, dass er dabei gewesen wäre", so verändert das die Aussage. Denn der Konjunktiv II wird verwendet, um etwas Irreales zu beschreiben. Füllwörter können verräterisch sein ("zweifellos", "evident", „tatsächlich“, „etwa“ usw.) – sie transportieren häufig eine ungewollte zusätzliche Bedeutung. Suggestion ersetzt keine Argumentation. Formulieren Sie Ihre Sätze aktiv statt passiv („Die Behörde bearbeitete den Antrag“ statt „Der Antrag wurde bearbeitet“). Das Imperfekt ist im zweiten Staatsexamen für den unstreitigen Sachverhalt, das Perfekt für die Prozessgeschichte reserviert.
Sie werden mit etwas Übung feststellen: Ein präziser Ausdruck und ein knapper Stil sind nicht schwierig. Im Examen sparen Sie damit sogar wertvolle Zeit. Und auch hier ist es am Ende das Selbstbewusstsein, das zählt: Ich weiß, was ich sage.
Natürlich müssen Prüflinge auch in den rechtlichen Einzelproblemen sattelfest sein – viele überschätzen deren Bedeutung jedoch. Dabei kann eine deduktive Methode vom Allgemeinen zum Speziellen helfen. Lernen Sie zunächst die Grundlagen und vertiefen Sie diese dann schrittweise. Grundsätze wie das Abstraktionsprinzip und andere methodische System- und Ordnungssätze wie auch die Argumentationslehre helfen im Examen ungemein. Sie erleichtern, das – bekannte oder unbekannte – Fallproblem zu identifizieren und einzuordnen, sprich sauber zu bearbeiten. Ob das solide hergeleitete Ergebnis dann auch noch der aktuellen Rechtsprechung entspricht, dürfte nachrangig sein. Und nochmals: um reines Fachwissen geht es eben nicht. Methodisch nicht anders gehen übrigens auch Gerichte bei der Fortbildung des Rechts vor.
Da die rechtlichen Spielregeln keine naturwissenschaftliche Evidenz beanspruchen können, mögen auch die vorstehenden Tipps wie eine Quadratur des Kreises erscheinen. Hier den Blickwinkel vorsichtig zum methodisch Grundsätzlichen zu verschieben, dient allerdings nicht nur dem Verständnis und der Transparenz des Prüfungsverfahrens, sondern vor allem auch der geschundenen Psyche der Prüflinge im Vorbereitungsstress. Vielleicht hilft dabei zum Abschluss auch ein Seitenblick auf die diversen wissenschaftlichen Spieltheorien. Das juristische Examen unterliegt in vielerlei Hinsicht der Kontingenz des Zufälligen. Was man nicht ändern kann, sollte man mit spielerischer Leichtigkeit betrachten und angehen. Der Wert des Menschen bemisst sich nicht am Examen. Das Leben geht weiter. Diese Erkenntnis entspannt. Viel Erfolg!
Wolf Reinhard Wrege ist Richter und Direktor des AG Norderstedt. Er ist Prüfer im ersten und zweiten Staatsexamen.


