Es geht um 25.000 Euro, die der ehemalige Verbandschef bis zum 9. September zahlen müsste, gab die Vorsitzende Richterin am LG Frankfurt a.M., Eva-Marie Distler, bei einer weiteren Verhandlung rund um die Vorgänge der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bekannt.
"Dies ist kein Freispruch", sagte Distler. Der Tatverdacht der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall bestehe weiter, auch wenn die Schuld als gering zu betrachten sei. Die Vorsitzende Richterin begründete die Entscheidung damit, dass Niersbach "möglicherweise der Einzige ist, der nicht explizit involviert war in die Vorgänge".
Niersbachs Anwältin Renate Verjans betonte, die Einstellung sei "kein Schuldeingeständnis" Niersbachs. Ihr Mandat nutze die Möglichkeit, "die Belastungen für ihn und seine Familie" zu beenden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die eine Geldauflage von 58.000 Euro angedacht hatte, stimmte der Einstellung zu.
Laut Distler sei Niersbach durch den Skandal am tiefsten gefallen. "Er hat alle Ämter verloren. Die Auswirkungen waren deutlich höher als bei den anderen Angeklagten", sagte die Vorsitzende Richterin.
In dem Prozess ist neben Niersbach und dem früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger angeklagt. Die einstigen DFB-Spitzenfunktionäre sollen eine im April 2005 an den Weltverband FIFA erfolgte Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung für 2006 unrechtmäßig als Betriebsausgabe deklariert und damit die Steuer für das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro gekürzt haben. Alle drei Angeklagten weisen den Vorwurf zurück. Das Verfahren gegen Schmidt ist wegen des Gesundheitszustandes des 82-Jährigen bereits abgetrennt worden.