Gemäß § 229 StPO darf eine Hauptverhandlung wegen Krankheit eines Angeklagten maximal für zwei Monate unterbrochen werden. Das war im Sommermärchen-Prozess seit Juni 2024 der Fall gewesen. Der Prozess gegen drei Funktionäre des Deutschen Fußballbunds war wegen Schmidts Krankheit ausgesetzt worden. "Damit das Verfahren gegen die übrigen Angeklagten den gesetzlichen Vorschriften entsprechend fortgesetzt werden kann, war eine Abtrennung notwendig", teilte eine Gerichtssprecherin mit. Der Prozess gegen Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach geht in der kommenden Woche weiter.
Die DFB-Funktionäre sind wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall angeklagt. Hintergrund ist eine im April 2005 erfolgte Zahlung des DFB in Höhe von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA, die in der Steuererklärung für das Jahr 2006 nach Ansicht der Staatsanwaltschaft unzulässigerweise als Betriebsausgabe angegeben wurde. Dadurch seien Steuern in Höhe von rund 13,7 Millionen Euro hinterzogen worden. Alle drei Angeklagten weisen diesen Vorwurf strikt zurück.