Gesetz verkündet: Mehr Geld für SED-Opfer

In der DDR politisch Verfolgte erhalten in Zukunft eine bessere Unterstützung. Unter anderem steigt die monatliche Rente für frühere DDR-Häftlinge von 330 auf 400 Euro. Das Gesetz wurde jetzt verkündet. In Kraft tritt es größtenteils am 1. Juli.

Die Opferrente wird außerdem dynamisiert, sprich einmal pro Jahr automatisch angehoben. Die Anpassung soll dem Prozentsatz entsprechen, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Die Opferrente ist auch nicht mehr daran gebunden, dass ihr Empfänger bzw. ihre Empfängerin bedürftig ist. Sie werde dadurch weiterentwickelt zu einer "Ehrenpension", so der Bundestag.

Für die Betroffenen wird ein bundesweiter Härtefallfonds mit einem Volumen von einer Million Euro eingerichtet, der neben die bereits bestehenden Fonds der ostdeutschen Länder tritt. Der Unterschied: Die Antragsberechtigung bei den Länderfonds ist an den Wohnsitz im jeweiligen Bundesland gebunden. Eine Unterstützung aus dem bundesweiten Fonds ist unabhängig vom Wohnort der Betroffenen. Auf Unterstützungsleistungen aus diesem Fonds besteht allerdings kein Rechtsanspruch.

Weiter wird mit dem Gesetz die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden vereinfacht. Beim Vorliegen bestimmter schädigender Ereignisse sowie bestimmter gesundheitlicher Schädigungen wird die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs vermutet. 

Menschen, die nach Abriegelung der innerdeutschen Grenze zwangsweise aus dem Grenzgebiet ins Landesinnere der DDR umgesiedelt wurden, erhalten außerdem eine einmalige Entschädigung von 7.500 Euro. Das ist deutlich mehr als im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen. Dort waren für die Zwangsumgesiedelten lediglich 1.500 Euro eingeplant. Die Verfünffachung dieser Summe gehört ebenso zu den im Bundestag vorgenommenen Nachbesserungen wie die Anhebung der SED-Opferrenten zum 1. Juli.

Redaktion beck-aktuell, bw, 4. März 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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