Außerdem wird diese Opferrente in Zukunft einmal pro Jahr automatisch angehoben und ist auch nicht mehr an die Bedürftigkeit der Empfänger gekoppelt. Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke würdigte die Reform als "Zeichen für all die Menschen, die in der Diktatur Widerspruch übten". Allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen.
Außerdem wird für die Betroffenen ein Härtefallfonds mit einem Volumen von einer Million Euro eingerichtet. Dazu kommen weitere sechs Millionen Euro von Ikea, weil einige Produkte des Möbelkonzerns einst von politischen Häftlingen in der DDR hergestellt wurden. Zudem wird die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden vereinfacht.
Menschen, die nach Abriegelung der innerdeutschen Grenze zwangsweise aus dem Grenzgebiet ins Landesinnere der DDR umgesiedelt wurden, erhalten außerdem eine einmalige Entschädigung von 7.500 Euro. Das ist deutlich mehr als im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen. Dort waren für die Zwangsumgesiedelten lediglich 1.500 Euro eingeplant. Die Verfünffachung dieser Summe gehört ebenso zu den im Bundestag vorgenommenen Nachbesserungen wie die Anhebung der SED-Opferrenten zum 1. Juli.
Bereits bei der ersten Lesung im September des vergangenen Jahres war die Kabinettsvorlage im Parlament als unzureichend bewertet worden – auch aus den Reihen der damals noch existierenden Ampel-Koalition. "Viele Opfer von politischer Verfolgung in der DDR leben heute an der Grenze zur Armutsgefährdung", erläuterte die Opferbeauftragte Zupke. Die jetzt beschlossenen Gesetzesänderungen seien ein wesentlicher Beitrag, um deren soziale Lage zu "stabilisieren".