Sowohl die Opposition als auch Abgeordnete der Koalition machten sich für Nachbesserungen stark. Die Vorlage aus dem Bundesjustizministerium sei "absolut unzureichend", bemängelte etwa die SPD-Parlamentarierin Katrin Budde.
In dem vom Kabinett im August beschlossenen Gesetzentwurf ist für besonders bedürftige Opfer der SED-Diktatur ein Härtefallfonds mit einem Volumen von einer Million Euro vorgesehen. Opferrenten für frühere DDR-Häftlinge und beruflich Verfolgte sollen künftig einmal jährlich automatisch angehoben werden. Darüber hinaus ist eine einmalige Entschädigung von 1.500 Euro für jene Menschen vorgesehen, die nach Abriegelung der innerdeutschen Grenze zwangsweise aus dem Grenzgebiet ins Landesinnere der DDR umgesiedelt wurden.
Der vorgesehene Betrag von 1.500 Euro wird allerdings von Koalition und Opposition gleichermaßen als zu niedrig angesehen. Außerdem werden erleichterte Verfahren zur Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden angemahnt. Über Änderungen wird jetzt in den zuständigen Parlamentsausschüssen beraten, ehe der Bundestag abschließend über das Gesetz abstimmt.