Das Kabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der einen Härtefallfonds für die Opfer des SED-Regimes vorsieht (Volumen: eine Million Euro). Außerdem soll die Opferrente für frühere SED-Häftlinge und beruflich Verfolgte jährlich steigen. Sie soll zum 1. Juli eines Jahres entsprechend der allgemeinen Rentenentwicklung angepasst werden. Die monatlichen Ausgleichszahlungen für beruflich Verfolgte sollen auch dann in voller Höhe geleistet werden, wenn Betroffene ins Rentenalter kommen. Auch soll auf die Berücksichtigung von Partnereinkommen im Rahmen der Prüfung der Bedürftigkeit als Voraussetzung für Ausgleichsleistungen verzichtet werden. Und: Menschen, die nach Abriegelung der innerdeutschen Grenze zwangsweise aus dem Grenzgebiet ins Landesinnere der DDR umgesiedelt wurden, sollen einmalig mit 1.500 Euro entschädigt werden.
"Auch mehr als 30 Jahre nach dem Fall der Mauer lassen wir diejenigen, die unter politischer Verfolgung durch das SED-Unrechtsregime in der DDR gelitten haben, nicht im Stich", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). "Wir sind uns ihrer oftmals lebenslang anhaltenden Leidensgeschichte bewusst". Ihre wirtschaftliche Lage stelle sich häufig als prekär dar, weil Haft- beziehungsweise Verfolgungszeiten in der Regel zu Brüchen in der Erwerbsbiografie führten.