Schweigegeld-Prozess: Trump will Verkündungstermin stoppen

Im Schweigegeld-Prozess gegen Donald Trump soll am 18. September das Strafmaß verkündet werden. Weil er illegal Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin verschleiert hatte, war Trump im Mai für schuldig befunden worden. Nun beantragt er, den Termin abzusagen.

Drei Wochen vor dem geplanten Verkündungstermin versuchen Trumps Anwälte alles, um den Prozess zum Platzen zu bringen. So haben sie die Zuständigkeit des New Yorker Gerichts infrage gestellt und eine Überstellung an ein Bundesgericht beantragt. Zudem fordern sie das Bundesgericht auf, dem New Yorker Richter Juan Merchan die Verkündung des Strafmaßes zu untersagen. Der Verkündungstermin liegt nur rund sieben Wochen vor der Präsidentenwahl, bei der Trump erneut für die Republikaner antritt.

Geschworene in New York hatten den Ex-Präsidenten im Mai 2024 in 34 Anklagepunkten für schuldig befunden, unter anderem auch der illegalen Wahlkampffinanzierung. In dem Prozess ging es um die illegale Verschleierung einer Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld an die Pornodarstellerin Stormy Daniels. Obwohl die – von keiner Seite bestrittene –Zahlung selbst nicht illegal war, soll Trump bei der Erstattung des Betrags an seinen damaligen persönlichen Anwalt Michael Cohen Unterlagen manipuliert haben, um den wahren Grund der Transaktion zu verschleiern. Dadurch habe er sich der illegalen Wahlkampf-Finanzierung in 34 Fällen schuldig gemacht, befand die Jury. Trumps Anwälte hatten argumentiert, es habe sich um gewöhnliche Anwaltshonorare gehandelt. Es war das erste Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten, dass ein ehemaliger Präsident wegen einer Straftat verurteilt wurde. Trump könnte im ärgsten Fall eine mehrjährige Haftstrafe drohen.

Termin bereits einmal verschoben

Der Verkündungstermin war bereits einmal nach hinten verschoben worden. Hintergrund war ein Grundsatzurteil des Supreme Courts zur Immunität des US-Präsidenten. In dem Urteil hatte es geheißen, dass US-Präsidenten weitgehenden Schutz vor Strafverfolgung für offizielle Handlungen im Amt genießen. In dem New Yorker Fall gegen Trump geht es allerdings zu einem bedeutenden Teil um Handlungen, die vor seiner Präsidentschaft (2017-2021) passierten. Zudem geht es dabei allem Anschein nach nicht um offizielle Amtshandlungen als Präsident.

Trumps Anwälte hatten bereits mit zahlreichen Anträgen versucht, den Prozess zum Scheitern zu bringen, ihn bedeutend zu verzögern oder eine Ablösung des zuständigen Richters zu erreichen - bislang weitgehend erfolglos. Auch die Übertragung des Verfahrens an ein Bundesgericht hatten Trumps Anwälte im vergangenen Jahr bereits einmal beantragt. Trump will gegen das Urteil in Berufung gehen.

Redaktion beck-aktuell, dd, 30. August 2024 (dpa).