Richterbund fordert Abschaffung des Weisungsrechts der Justizminister zu Ermittlungen
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Die Justizminister von Bund und Ländern sollen ihre aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden Durchgriffsrechte auf konkrete Ermittlungen der Staatsanwaltschaften aufgeben. Dies fordert DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn mit Blick auf die am Freitag anstehende Justizministerkonferenz.

Der Deutsche Richterbund gibt zu bedenken: "Allein der böse Anschein, dass Minister Ermittlungen aus dem Hintergrund in die eine oder andere Richtung lenken könnten und Staatsanwälte am Gängelband der Politik laufen, erschüttert das Vertrauen in eine objektive Strafverfolgung."

Die Forderung des DRB nach einer Reform des Weisunsgrechts ist nicht neu. Der Verband, der die Interessen von Richtern und Staatsanwälten vertritt, hatte sie bereits 2020 und im Mai 2019 nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zur fehlenden Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland gestellt.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: "Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs passen wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften an." Die FDP, die mit Marco Buschmann den Bundesjustizminister stellt, hatte sich in der zurückliegenden Wahlperiode für eine solche Reform eingesetzt. Sie schlug damals vor, das sogenannte externe Weisungsrecht des Justizministers in Einzelfällen abzuschaffen. Die Staatsanwaltschaft sollten weiter einer Dienstaufsicht unterliegen, die jedoch nicht das Weisungsrecht von Justizverwaltungen in Bezug auf Einzelfälle umfassen sollte.

Bundesjustizministerium prüft weiteres Vorgehen

"Wenngleich die Ampel im Koalitionsvertrag eine Gesetzesänderung angekündigt hat, sitzt der Bundesjustizminister das Thema seit zwei Jahren aus", kritisiert der Richterbund. Gerade in einer Zeit, in der rechtspopulistische Parteien in Europa vielfach die Machtprobe mit der Justiz suchten, dürfe es "keine Einfallstore für einen politischen Missbrauch der Strafverfolgung geben", warnte er.

In einem Bericht der EU-Kommission zu Deutschland heißt es: "Bezüglich der angekündigten Reform, mit der die Befugnis der Justizminister, Staatsanwälten in Einzelfällen Weisungen zu erteilen, neu geregelt werden soll, wurden bislang keine Schritte unternommen."

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte: "Wir prüfen derzeit das weitere Vorgehen." Einen Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens konnte sie noch nicht nennen. Aus dem Ministerium hieß es, man könne sich an keinen Fall aus den vergangenen zehn Jahren erinnern, in dem das Bundesjustizministerium vom Weisungsrecht in Bezug auf konkrete Ermittlungen Gebrauch gemacht hätte.

Redaktion beck-aktuell, ew, 8. November 2023 (dpa).