EuGH: Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen keine EU-Haftbefehle ausstellen
Der EuGH hatte entschieden, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland wegen des Weisungsrechts der Justizminister nicht die Gewähr bieten, unabhängig von der Politik zu handeln und deswegen keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen.
DRB warnt vor Sicherheitslücke
"Der vom Richterbund aufgestellten Forderung nach einer Abschaffung des Weisungsrechts der Justizminister darf sich die Politik nun nicht mehr länger entziehen", sagte Gnisa. "Durch die jahrlange Blockadehaltung der Politik droht nunmehr eine schmerzliche Sicherheitslücke. So ist unklar, wie derzeit überhaupt noch europaweite Fahndungen umgesetzt werden können. Selbst Haftentlassungen können nicht ausgeschlossen werden."
Gnisa pocht auf Einhaltung europäischer Justizstandards
"Es sollte für Deutschland zum Selbstverständnis gehören, europäische Justizstandards einzuhalten. Dazu gehört nach der Entscheidung des EuGH auch die Abschaffung des Weisungsrechts der Justizminister im Einzelfall an Staatsanwälte", sagte Gnisa.