Richterbund fordert umfassende Reform des Weisungsrechts

Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert eine umfassende Reform des Weisungsrechts der Justizminister gegenüber Staatsanwälten. Jeglicher Einfluss der Politik auf einzelne Ermittlungen in Strafverfahren müsse sicher ausgeschlossen werden, meinen die DRB-Vorsitzenden Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff. Die Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) griffen noch zu kurz.

Lambrechts Vorstoß dennoch zu begrüßen

Zwar sei zu begrüßen, dass Lambrecht die Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber Staatsanwälten beschränken wolle. Denn Deutschland sei "mit seinem antiquierten Modell einer politisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft in Europa ins Abseits geraten", so Stockinger und Lüblinghoff. Es sei zu begrüßen, dass die Bundesjustizministerin Weisungen in konkreten Verfahren jetzt für den Bereich der europäischen Rechtshilfe gesetzlich ausschließen will.

Ausdehnung auf alle Aufgabenbereiche der Staatsanwaltschaft gefordert

Die Reformpläne griffen aber noch zu kurz, betonen die DRB-Vorsitzenden: "Es ist höchste Zeit, das Gerichtsverfassungsgesetz so zu ändern, dass jeglicher Einfluss der Politik auf einzelne Ermittlungen in Strafverfahren sicher ausgeschlossen wird. Nur so kommt Deutschland in dieser Frage auf die Höhe europäischer Justizstandards." Allein der böse Anschein, dass ein Minister Ermittlungen in die eine oder andere Richtung lenken könne, untergrabe das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Strafjustiz, warnten Stockinger und Lüblinghoff. Diesen Schwachpunkt der deutschen Justizstruktur gelte es grundsätzlich, nicht nur für einzelne Aufgabenbereiche der Staatsanwaltschaft zu beheben.

DRB für vollständige Abschaffung des Weisungsrechts im Einzelfall

Zum Hintergrund führt der DRB aus, der Europäische Gerichtshof habe die fehlende politische Unabhängigkeit deutscher Staatsanwälte moniert. Auch die EU-Kommission habe dieses Strukturproblem in ihrem Rechtsstaatsbericht für Europa kritisiert. Die Justizminister des Bundes und der Länder hätten ein allgemeines Weisungsrecht und ein Einzelfallweisungsrecht. Mit allgemeinen Weisungen solle zum Beispiel eine gleichförmige Strafverfolgung für bestimmte Straftaten sichergestellt werden. Davon zu unterscheiden sei das Weisungsrecht im Einzelfall, das Ministern die Möglichkeit eröffnet, auf konkrete Ermittlungen gegen bestimmte Beschuldigte einzuwirken. Aus Sicht des DRB sei Letzteres vollständig abzuschaffen.

Redaktion beck-aktuell, 7. Dezember 2020.