Der Journalist des nicht-kommerziellen Senders war beschuldigt worden, eine verbotene Vereinigung zu unterstützen, nachdem er in einem Artikel auf ein Archiv von "Linksunten.Indymedia" verlinkt hatte. Diese Gruppierung war 2017 vom Bundesinnenministerium nach den Krawallen beim G20-Gipfel in Hamburg verboten worden.
Die Staatsschutzkammer des LG Karlsruhe hatte Anfang Juni entschieden, der Redakteur habe sich mit dem Verlinken nicht strafbar gemacht. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Wie jetzt mitgeteilt wurde, verfolgte sie diese aber letztlich nicht weiter, sodass der Freispruch nun rechtskräftig ist.
Die Berliner Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte das Karlsruher Urteil einen Erfolg für Radio Dreyeckland, den Online-Journalismus und die freie Presse genannt. Das Gericht habe klargestellt, dass bei der Strafverfolgung von Journalisten die Hürde der grundrechtlich geschützten Pressefreiheit zu beachten sei. Die GFF unterstützt den Freiburger Sender rechtlich.
Der Strafprozess gegen den Redakteur hatte sieben Wochen gedauert. Radio Dreyeckland hat eine lange Tradition als links-alternativer Sender.