Konkret ging es um einen auf der Sender-Website veröffentlichten Artikel des Journalisten, der laut Vorwurf der Ermittler einen Link auf ein Archiv der verbotenen Vereinigung "Linksunten.Indymedia" enthielt. Die Staatsschutzkammer des Karlsruher LG sah hierin keine Unterstützung des weiteren Handelns einer verbotenen Vereinigung und sprach den 38 Jahre alte Redakteur Anfang Juni frei. "Linksunten.Indymedia" war im August 2017 vom Bundesinnenministerium nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg verboten und aufgelöst worden.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte bereits bei Prozessende darauf hingewiesen, dass Revision beim BGH eingelegt werden könne. Die Verteidigerin des Journalisten, Angela Furmaniak, teilte nun auf Anfrage in Lörrach mit, sie sehe der Revision gelassen entgegen. Sie erwarte nicht, dass das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Aussicht auf Erfolg habe: "Ich halte den Freispruch für wasserdicht, zumal das Gericht sein Urteil gleich auf mehrere tragende Gründe stützt."
Die Berliner Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte das Karlsruher Urteil einen Erfolg für Radio Dreyeckland, den Online-Journalismus und die freie Presse genannt. Das Gericht habe klargestellt, dass bei der Strafverfolgung von Journalisten die Hürde der grundrechtlich geschützten Pressefreiheit zu beachten sei. Die GFF unterstützt den nicht-kommerziellen Freiburger Sender rechtlich.