Die annullierte Wahl wird im Mai wiederholt. Das Verfassungsgericht in Bukarest hat den Berufungsantrag Georgescus gegen die Entscheidung des Wahlbüros zurückgewiesen, das die Kandidatur des Extremisten Tage zuvor nicht zugelassen hatte. Eine Begründung will das Gericht in den kommenden Tagen nachliefern.
Georgescu, der in der ersten Runde der Präsidentenwahl überraschend auf Platz eins gelandet war, hatte vor allem über Tiktok für sich geworben. Das Verfassungsgericht hatte diese Wahl wegen Unregelmäßigkeiten bei Georgescus Wahlkampffinanzierung annulliert. Mit einer dagegen gerichteten Beschwerde beim EGMR war der Politiker nicht erfolgreich gewesen.
Gegen Georgescu laufen zudem seit Ende Februar Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, falscher Angaben zur Wahlkampffinanzierung und der Gründung einer faschistischen und antisemitischen Organisation.
Wahlbüro schließt Georgescu aus
Daraufhin hatte das Wahlbüro Georgescu ausgeschlossen. Seine Entscheidung begründete es unter anderem damit, dass Georgescu demokratische Grundwerte nicht anerkenne. Er habe mehrfach angedeutet, politische Parteien abschaffen zu wollen. Zudem habe er sich kritisch zu der in Rumäniens Verfassung verankerten Mitgliedschaft Rumäniens in der EU und Nato geäußert.
Hunderte Anhänger Georgescus protestierten vor dem Verfassungsgericht gegen den Beschluss. Dort hatte die Polizei das Sicherheitsaufgebot bedeutend verstärkt.