Annullierte Wahl in Rumänien: Georgescu scheitert vor EGMR

Überraschend gewann der rechte Politiker Calin Georgescu im November die erste Runde der Präsidentenwahl in Rumänien. Dann wurde diese annulliert. Georgescu wehrte sich in Straßburg - der EGMR lehnte seinen Antrag jedoch einstimmig ab.

Nach der Annullierung der ersten Runde der Präsidentenwahl in Rumänien ist der Rechtsextremist Calin Georgescu mit einem Eilantrag vor dem EGMR gescheitert. Georgescu wollte mit einem Antrag auf vorläufige Maßnahmen erreichen, dass das Gericht die rumänische Regierung dazu verpflichtet, Georgescus Ergebnis im ersten Wahlgang anzuerkennen und einen weiteren Wahlgang zu organisieren. Die Richterinnen und Richter in Straßburg lehnten dies jedoch ab: Solche Maßnahmen seien nur dann anwendbar, wenn ein nicht wieder gut zu machender Schaden für die Menschenrechte drohe. Dies sei hier nicht der Fall.

Ob Georgescu durch die Annullierung der Wahl in seinen Menschenrechten verletzt wurde, wird der Gerichtshof erst in einem späteren Schritt entscheiden. Bei dem Wahlgang am 24. November 2024 hatte der rechtsextreme und russlandfreundliche Politiker völlig überraschend den ersten Platz errungen. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte das Ergebnis aber für ungültig und ordnete eine Wiederholung der Wahl an, weil der gesamte Wahlprozess irregulär verlaufen sei.

Wahlen sollen manipuliert gewesen sein

Das rumänische Verfassungsgericht hatte unter anderem argumentiert, bei der Wahl seien die Wähler durch gesetzwidrig bevorzugte Behandlung eines Kandidaten in den sozialen Medien manipuliert worden. Der bis kurz vor der Wahl wenig bekannte Georgescu hatte vor allem auf TikTok für sich geworben. Die Plattformbetreiber hätten es versäumt, Georgescu als Politiker und dessen Beiträge als Wahlwerbung zu kennzeichnen, bemängelte Rumäniens Regierung. Hierzu laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Erst kürzlich war Georgescus Versuch, die Wahl-Annullierung rückgängig machen zu lassen, an Rumäniens Justiz gescheitert. Er hatte gegen die Wahlbehörde geklagt, weil diese den Beschluss des Verfassungsgerichtsumgesetzt und die Wiederholung der Wahl verfügt hatte. Die neue Präsidentenwahl soll am 4. Mai 2025 stattfinden. Eine mögliche Stichwahl ist für den 18. Mai geplant.

Redaktion beck-aktuell, js, 21. Januar 2025 (dpa).