Mit der Ernennung von Dr. Carsten Günther zum Präsidenten des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen ist eine mehr als vierjährige Vakanz beendet. Der 55-Jährige trat sein Amt am Mittwoch an und übernahm damit die Nachfolge von Dr. Ricarda Brandts, die im Mai 2021 in den Ruhestand gegangen war.
Die Berufung schließt ein jahrelanges Ringen um die Besetzung des Spitzenpostens ab, das auch den Rechtsausschuss des Landtags und einen Untersuchungsausschuss beschäftigte. Vorausgegangen war ein Bewerbungsverfahren, das mehrfach vor Verwaltungsgerichten scheiterte. Das VG Münster hatte von "manipulativer Verfahrensgestaltung" in dem Besetzungsverfahren gesprochen. Das OVG NRW sah dagegen keine Probleme, doch das BVerfG hob die Entscheidung teilweise auf und verwies zurück. Die Karlsruher Richterinnen und Richter hielten es für möglich, dass es im Verfahren zu einer unzulässigen Vorfestlegung gekommen war, der nicht ausreichend nachgegangen worden sei. Nun übernimmt mit Günther ein erfahrener Verwaltungsrichter, der vom höchsten deutschen Verwaltungsgericht nach 10 Jahren nach Nordrhein-Westfalen zurückkehrt.
Jurist mit Erfahrung in Bund und Land
Seit 2015 gehörte der heute 55-Jährige dem Bundesverwaltungsgericht an, wo er unter anderem in den Bereichen Dienstrecht, Umweltrecht, Verkehrsrecht und Informationsfreiheit arbeitete. Von 2020 bis 2022 war er neben seiner richterlichen Tätigkeit noch Präsidialrichter und seit 2016 deutscher Vertreter bei der Europäischen Vereinigung der obersten Verwaltungsgerichte ACA-Europe
Als Richter angefangen hatte er im Jahr 2000 am VG Köln. Es folgten Abordnungen ab 2003 an das Bundesjustizministerium, an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen und von 2007 bis 2010 an das NRW-Justizministerium. Von 2009 bis 2013 war er Richter am OVG Münster, das er nun leiten soll.
Der gebürtige Duisburger, der 1998 auch in Münster promoviert hat, erklärte, er trete das Amt "mit gehörigem Respekt und großer Vorfreude" an. Günther betonte die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Kontrolle staatlichen Handelns und erklärte es zu seiner Aufgabe, hierfür bestmögliche Bedingungen zu schaffen. Er lobte die "hervorragend aufgestellte Verwaltung" des Gerichts und hob hervor, dass es auch während der langen Vakanz seine Aufgaben ohne Abstriche erfüllt habe. Als Präsident wolle er die Rahmenbedingungen für die Kontrolle staatlichen Handelns weiter verbessern und freue sich auf die Zusammenarbeit mit allen Gerichtsangehörigen in NRW.