Lange Haftstrafe für Angeklagten in Boxberger "Reichsbürger"-Prozess

Die Polizei wollte seine Wohnung durchsuchen. Das ließ ein mutmaßlicher "Reichsbürger" nicht zu und schoss mit einem Schnellfeuergewehr stundenlang auf die Beamten. Heute hat ihn das OLG Stuttgart deswegen zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Die Einsatzkräfte wollten das Haus des Mannes im badischen Boxberg wegen einer Waffe durchsuchen, für die er keine Erlaubnis hatte. In dem Haus fanden die Ermittler ein begehbares Waffenlager mit Gewehren und Maschinenpistolen, Tausenden Schuss Munition und Zubehör.

Bei dem Einsatz war einer der Beamten durch Schüsse in die Beine schwer verletzt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte dem 55-Jährigen in ihrem Plädoyer vorgeworfen, "regelrecht Jagd auf Polizeibeamte gemacht" zu haben und eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen gefordert.

Dem widersprachen die beiden Anwälte des Mannes. Sie argumentierten, es seien keine Mordmerkmale erfüllt, und forderten deswegen einen Freispruch für ihren Mandanten. Der hatte in seinem abschließenden Wort um Entschuldigung für sein Verhalten gebeten. "Was geschehen ist, tut mir unendlich leid", sagte er. Er habe "in Panik gehandelt und zum Schutz meines Sohnes".

Zugehörigkeit zu "Reichsbürger"-Szene ungeklärt

Der Mann wird der "Reichsbürger"-Szene zugeordnet. Laut Bundesanwaltschaft sah er sein Grundstück und die Wohnung "als ein eigenständiges, jedenfalls nicht der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland" unterstelltes Gebiet an und sicherte es entsprechend ab. Die Verteidiger hatten dagegen argumentiert, der Mann habe zwar einen "Reichsbürgersprachgebrauch" gepflegt, die Ideologie aber gar nicht verstanden.

"Reichsbürger" und sogenannte Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Auch von Umsturzplänen ist die Rede. Immer wieder kommt es zu Straftaten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der Szene rund 23.000 Anhängerinnen und Anhänger zu – Tendenz steigend.

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.11.2023

Redaktion beck-aktuell, gk, 15. November 2023 (dpa).