Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts hatte die Anklage mit Beschluss vom 22. März zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Bundesanwaltschaft lege den neun Angeklagten zur Last, Mitglied in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein oder diese unterstützt zu haben, hieß es vom Gericht.
Laut Bundesanwaltschaft planten die Beschuldigten, mit einer bewaffneten Gruppe in das Reichstagsgebäude in Berlin einzudringen, um dort Abgeordnete des Bundestags festzunehmen und so den Systemumsturz herbeizuführen. Unter den Verdächtigen sind auch Soldaten und eine frühere Abgeordnete der AfD. Die Beschuldigten sollen bei ihren Umsturzplänen bewusst Tote in Kauf genommen, Strukturen für eine eigene Staatsordnung sollen sie in Grundzügen schon ausgearbeitet haben. Als Staatsoberhaupt hätte Heinrich XIII. Prinz Reuß fungieren sollen. Auch Ressorts einer möglichen Regierung seien schon verteilt gewesen. Zentrales Gremium der Gruppe war Ermittlern zufolge ein "Rat". Eine Übergangsregierung hätte mit den alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs eine neue staatliche Ordnung in Deutschland verhandeln sollen.
Für den mutmaßlich geplanten Umsturz sollen gezielt Soldaten und Polizisten angesprochen worden sein, hatte die Bundesanwaltschaft früher mitgeteilt. Die Vereinigung hatte nach Angaben der Ankläger "Zugriff auf ein massives Waffenarsenal" mit rund 380 Schusswaffen, 350 Hieb- und Stichwaffen, fast 500 weiteren Waffen und 148.000 Munitionsteilen. Teil der Pläne waren demnach auch "Feindeslisten" von Funktionsträgern auf Bundes-, Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene.
Im Dezember 2022 hatte es eine großangelegte Anti-Terror-Razzia in mehreren deutschen Bundesländern und im Ausland gegen die Gruppe gegeben. Die Bundesanwaltschaft klagte insgesamt 27 Verdächtige an. In dem Prozess in Frankfurt geht es um mutmaßliche Rädelsführer, in Stuttgart wird gegen den sogenannten militärischen Arm und in München gegen die übrigen mutmaßlichen Mitglieder verhandelt.