Mit dem Gutachten soll geklärt werden, ob der Hersteller des Vakzins zum Zeitpunkt der Impfung der Frau vor der Gefahr einer speziellen Form von Thrombose hätte warnen müssen, wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage mitteilte. Die heute 34-Jährige hatte sich im März 2021 mit "Vaxzevria" von AstraZeneca gegen Corona impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma und verlor letztlich einen Teil ihres Darms. In dem Zivilverfahren fordert sie von dem britisch-schwedischen Unternehmen Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Zuvor hatte die Frau bereits mit einer Auskunftsklage gegen AstraZeneca Erfolg. Das Unternehmen hatte sich zunächst geweigert, umfangreiche Unterlagen zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung zu stellen.
Die Klägerin fordert von AstraZeneca mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte von AstraZeneca schlossen einen Vergleich mit der Frau bislang aus und verwiesen auf eine Entscheidung des LG Hof. Dieses hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein.
Bis das nun zu erstellende Gutachten vorliegt, werden nach Gerichtsangaben mindestens sechs Monate vergehen. Eine verlässliche Zeitangabe sei aber nicht möglich, sagte der Gerichtssprecher. Weitere Termine sind bis dahin nicht mehr geplant.