"Eine Schädigung des Staates lag mir fern", ergänzte er. In den Unterlagen des Anwalts Hanno Berger, der bei den Geschäften als Berater fungierte und bereits zu zwei Haftstrafen verurteilt worden ist, sei von sogenannten Leerverkäufen keine Rede gewesen, betonte Olearius. Besagte Leerverkäufe sind ein zentrales Element von Cum-Ex-Aktiengeschäften, bei denen gar nicht gezahlte Steuern erstattet wurden und der deutsche Staat dadurch insgesamt Milliarden einbüßte.
Olearius ist Gesellschafter der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, die bei Cum-Ex-Deals mitgemacht hat. Die Anklage wirft ihm 14 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung vor, die zu einem Steuerschaden von knapp 280 Millionen Euro geführt haben sollen. In zwei Fällen blieb es beim Versuch. Im Kern bezogen sich die Taten auf den Zeitraum 2006 bis 2011 und damit die Hochphase der Aktiendeals, die der Bundesgerichtshof 2021 als Straftat wertete.
Der Prozess gegen Olearius vor dem LG Bonn läuft seit dem 18. September, seine Anwälte haben bereits Freispruch gefordert. Am 12.04.2023 hatte das Gericht bekannt gegeben, dass es die Anklage gegen den Bankier zulässt.