NS-Unrecht in der Justiz: Von kleinen Männern und später Erkenntnis
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Erst unterwarf sie sich willfährig den NS-Verbrechern, dann ließ sie mit eben jenen unverständliche Milde walten, und nun muss sie sich fragen lassen, warum sie Hochbetagte noch vor Gericht zerrt – es gibt viel aufzuarbeiten in der Geschichte der deutschen Justiz. Gut, dass sie es nun tut.

Es ist erstaunlich, wie klein mächtige Männer aussehen können. Nicht physisch, sondern als Menschen, als Persönlichkeiten. Blickt man in die Gesichter des berüchtigten NS-Richters Roland Freisler und seiner Kollegen vom Volksgerichtshof im Bild zu diesem Artikel, wie sie ihren rechten Arm zum Führer-Gruß erheben, dann sieht man darin unmittelbar die Selbstverzwergung der Justiz: die dritte Gewalt, wie sie sich der Exekutive unterwirft. Sie verriet ihre Aufgabe und auch die Menschlichkeit.

Juristen – es waren alles Männer – waren nicht bloß machtlos gegen die ruchlose Staatsübernahme durch die Nationalsozialisten, sie wirkten dabei aktiv mit. Sei es, indem sie deren Blut-und-Boden-Doktrin mit Leben füllten oder Menschen wegen Taten wie "Rassenschande" verurteilten. Heute, 80 Jahre nach dem Ende des "Dritten Reichs", befindet sich die Justiz an einem anderen Punkt ihrer Geschichte. Welche Lehren lassen sich ziehen aus jener Zeit? 

Die Justiz hat ihre eigene Geschichte erst spät und in Teilen aufgearbeitet, in der Breite bleiben bis heute viele Vorgänge im Dunkeln. Umso wichtiger ist das jüngste Symposium der nordrhein-westfälischen Justizakademie. Unter dem Titel "Strafverfolgung von NS-Tätern – heute wie damals" widmeten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Recklinghausen vergangene Woche zwei Tage lang der Geschichte der Justiz in der Zeit des Nationalsozialismus und danach. Mit weit über 100 Personen war die Veranstaltung nach Angaben von Organisator Dirk Reitzig hervorragend besucht, nicht nur von Richtern und Staatsanwältinnen, sondern auch von Justizangestellten und über die Grenzen von NRW hinaus.

"Der Dolch des Mörders war unter der Robe der Juristen verborgen"

Zu den bekanntesten Strafprozessen der Welt dürften sicherlich die Nürnberger Prozesse zählen, in denen sich zahlreiche Nazi-Funktionäre für ihre Verbrechen verantworten mussten. Dass die Prozesse im besetzten Deutschland unter amerikanischer Führung durchgeführt wurden, trug ihnen – auch unter deutschen Juristen – seinerzeit den Ruf als "Siegerjustiz" ein, wie Sebastian Felz vom Forum Justizgeschichte in seinem Vortrag rekapitulierte. Nach dem Hauptkriegsverbrecherprozess gegen ranghohe Figuren wie Hermann Göring, Joachim von Ribbentrop, Rudolf Heß, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner und Alfred Rosenberg folgten weitere, weniger bekannte Verfahren, u.a. auch ein Prozess gegen NS-Juristen.

Der sogenannte Juristenprozess, so Felz, habe eine besondere Stellung eingenommen, da er erstmals die Frage nach der Verantwortung derjenigen gestellt habe, "die eigentlich als Hüter des Rechts fungieren sollten." 16 hochrangige NS-Juristen waren angeklagt, darunter Ministerialbeamte des Reichsjustizministeriums, Richter am Volksgerichtshof und an Sondergerichten sowie Staatsanwälte. Im Verfahren ging es auch um eine große Frage: Macht sich, wer geltendes Recht anwendet, mitschuldig an den Taten eines verbrecherischen Regimes? 

Noch in den 70er Jahren hatte der baden-württembergische Ministerpräsident Hans Filbinger (CDU), der selbst als NS-Richter Todesurteile gefällt hatte, im Spiegel behauptet: "Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein." Der Nürnberger Juristenprozess, so Felz, habe versucht, Antworten auf diese Frage zu geben. "Der Dolch des Mörders war unter der Robe der Juristen verborgen" zitierte er einen berühmten Satz aus den Urteilsgründen des Nürnberger Juristenprozesses.

Nach den Nürnberger Prozessen: Verdrängen, Abwehren, Vergessen

Mit der Frage der Schuld von Mitläufern und Mitmachern hätte die deutsche Justiz danach ebenso ringen müssen – doch sie tat es lange nicht. Erst der Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer rückte die nationalsozialistischen Taten mit dem Auschwitz-Prozess wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. Über seine Bedeutung referierte in Recklinghausen die Historikerin Irmtrud Wojak, die das Bochumer Fritz-Bauer-Forum gründete und bis heute leitet. Auch die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg leistet bis heute Ermittlungsarbeit zu NS-Verbrechen, wie Behördenleiter Thomas Will auf dem Symposium berichtete. Die Zentrale Stelle wurde vor dem Hintergrund des Ulmer Einsatzgruppen-Prozesses von 1957/58 geschaffen.

Trotz der Bemühungen der Behörde und einzelner engagierter Menschen wie Fritz Bauer blieben viele Nazis von Strafverfolgung im Wesentlichen verschont – auch wegen einer Rechtsprechung, die das bloße Mitmachen ohne konkrete Tatbeteiligung nicht ausreichen ließ. Erst seit dem Urteil gegen den ehemaligen KZ-Aufseher John Demjanjuk im Jahr 2011 besteht die Justiz nicht mehr auf den oft unmöglichen Nachweis individueller Schuld. Auch der bloße Dienst in einem Lager, in dem systematische Massenmorde stattfanden, kann seither juristisch geahndet werden.

Nazi-Juristen blieben verschont

Das Bedürfnis, sich mit dem "Dolch des Mörders unter der Robe" zu befassen, war in der jungen Bundesrepublik indes besonders gering ausgeprägt. Dabei hatte der frühere Weimarer Justizminister und Rechtsgelehrte Gustav Radbruch mit seiner Theorie des gesetzlichen Unrechts bereits 1946 die Blaupause für eine Verurteilung der juristischen Nazi-Gefolgschaft geliefert. Nach seinem Ansatz, bekannt als Radbruchsche Formel, muss Recht dann nicht befolgt werden, wenn es eine "unerträgliche" Ungerechtigkeit darstellt, insbesondere wenn die Gleichheit aller Menschen bewusst missachtet wird, wie etwa bei den Nürnberger Rassengesetzen.

Doch in der deutschen Rechtswissenschaft stand man einer Verfolgung von NS-Juristen lange kritisch gegenüber. So lamentierte der Lindauer Landgerichtspräsident Arthur Müllereisert auf dem Konstanzer Juristentag im Juni 1947, der Nürnberger Juristenprozess diene bloß dazu, "Rache am politischen Gegner zu nehmen". "Hier trat die Abwehrhaltung des juristischen Berufsstandes offen zutage", bemerkte Felz in seinem Vortrag. Als Beweis zitierte er auch den früheren nordrhein-westfälischen Justizminister Artur Sträter, der seinerzeit behauptete: "In den Sondergerichten haben oft Männer gesessen, die unvorstellbares Leid verhindert haben." "Der deutsche Richter in seiner Gesamtheit" habe "nicht vor Hitler kapituliert."

Radbruch (bewusst) missverstanden

"Die Aufarbeitung des NS-Justizunrechts durch Gerichte der Bundesrepublik Deutschland ist gescheitert", resümierte deshalb Dirk Frenking, Richter am OLG Hamm und früherer Leiter der Dokumentations- und Forschungsstelle "Justiz und Nationalsozialismus NRW" in Recklinghausen, in seinem Vortrag. "Die personelle Restauration der Justiz in den Fünfziger und Sechziger Jahren hatte zur Folge, dass kein einziger Richter eines nationalsozialistischen Sondergerichts oder des Volksgerichtshofs in der Bundesrepublik rechtskräftig wegen eines Justizmordes verurteilt worden ist." Viele Nazi-Juristen hätten den Weg zurück in die Justiz gefunden, was eine Aufarbeitung verhindert habe.

Doch es war nicht nur der bloße Unwille von Staatsanwaltschaften, gegen Nazi-Juristen zu ermitteln, es war auch die damalige Rechtsprechung, die Urteile gegen sie verhinderte, wie Frenking berichtete. Die Rechtsprechung habe Gustav Radbruchs Konstruktion, dass ein Richter nur dann wegen seiner Urteile selbst verurteilt werden könne, wenn ihm eine Rechtsbeugung nachzuweisen sei, "begeistert aufgenommen", so Frenking. Allerdings habe man dabei Radbruchs Einschränkungen ignoriert. So hatte er eine Rechtsbeugung dann als gegeben angesehen, wenn "das angewandte Gesetz kein Recht war oder das angewandte Strafmaß, etwa die nach freiem Ermessen erkannte Todesstrafe, jedem Willen zur Gerechtigkeit Hohn sprach." Dass sich die NS-Juristen zu einem fügsamen Machtinstrument der Regierung hatten machen lassen, wollte der BGH jedoch nicht anerkennen, so Frenking. "Dadurch haben sie den NS-Richtern die weitreichende Möglichkeit eingeräumt, sich auf eine richterliche Unabhängigkeit zu berufen, die ihnen die Nationalsozialisten selbst nicht zugestanden hatten."

Gegenwart: Was bringt es, Greise vor Gericht zu zerren?

Heute ist die Welt freilich eine andere. Die Justiz setzt sich mit ihrer Geschichte mehr und mehr auseinander, wie das große Interesse am Recklinghausener Symposium zeigt, zu dem auch Justizbeschäftigte aus anderen Bundesländern angereist waren. 

Nun stellt sich indes die Frage, wie man Aufarbeitung und die Rolle als unparteiische und objektive Gewalt in Einklang bringt. Vor dieser Herausforderung stand die Justiz in den vergangenen Jahren, als sie unter großer medialer Aufmerksamkeit hochbetagte Menschen wie die frühere KZ-Sekretärin Irmgard Furchner oder den "Buchhalter von Auschwitz" Oskar Gröning wegen ihrer Mitwirkung in Konzentrationslagern vor Gericht stellte. Zu wenig, zu spät, finden viele. Und auch diese Frage stellt sich: Was bringt es jetzt noch, Greise vor Gericht zu stellen, die als junge Männer und Frauen in Konzentrationslagern hauptsächlich Schreibarbeit verrichteten, während man viele Hauptverantwortliche hat laufen lassen?

Dass es um mehr geht, als das eigene Gewissen zu beruhigen, zeigten die beiden einzigen Rechtsanwälte, die beim Recklinghausener Symposium am Referentenpult standen: Christoph Rückel und Stefan Lode, die beruflich eigentlich im Wirtschaftsrecht unterwegs sind, haben in fast allen NS-Prozessen der vergangenen Jahre Nebenklägerinnen und -kläger vertreten. Diese reisten teils extra aus den USA an, um den Verbrecherinnen und Verbrechern von damals in die Augen sehen zu können. Den Menschen, mitunter selbst Überlebende, manche Nachkommen von NS-Opfern, habe es viel bedeutet, dass Deutschland heute diese Prozesse noch mit so großem Aufwand führe, berichteten Rückel und Lode. 

Schließlich könnte die Aufarbeitung des justiziellen NS-Unrechts auch einen weiteren Zweck erfüllen, der zu den ureigensten des Strafrechts gehört: eine Mahnung an die Gesellschaft, auch genannt Generalprävention. Wer sich als Juristin oder Jurist mit einem verbrecherischen Regime gemein macht, lädt sich ebenfalls Schuld auf und kann dafür zur Verantwortung gezogen werden. In Zeiten, in denen Antidemokraten weltweit nach der Macht greifen und dabei im Stile eines autokratischen Legalismus versuchen, die Gerichte zu instrumentalisieren, könnte diese Botschaft kaum aktueller sein. In den Worten Fritz Bauers: "Nichts gehört der Vergangenheit an, alles ist noch Gegenwart und kann wieder Zukunft werden."

Redaktion beck-aktuell, Maximilian Amos, 8. Oktober 2025.

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