Eine entsprechende Verordnung hat der Landtag in NRW am Dienstag gebilligt. "Die Einführung des Commercial Courts und von Commercial Chambers in Nordrhein-Westfalen ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer spezialisierten Justiz, die optimale Prozessbedingungen für Unternehmen schafft", kommentierte Justizminister Benjamin Limbach. "Durch die Spezialisierung können Richterinnen und Richter wirtschaftsrechtliche Verfahren schnell und effizient fördern und damit noch besser Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr gewährleisten." Die Verordnung tritt im April in Kraft.
Wie das Justizministerium NRW mitteilt, wird bereits im April 2025 beim OLG Düsseldorf ein Commercial Court eingerichtet, der über Streitigkeiten aus Unternehmenstransaktionen, Gesellschaftsrecht, Baurecht und Versicherungsrecht entscheidet, wenn Unternehmen sich auf das OLG als erste Instanz einigen.
An den LG Düsseldorf, Bielefeld, Essen und Köln nehmen daneben neue Commercial Chambers ihre Arbeit auf – in englischer Sprache. "Zugleich wird die an diesen Standorten bereits vorhandene, streitwertabhängige Spezialisierung für das Recht der erneuerbaren Energien (LG Bielefeld und Essen), Streitigkeiten aus dem Bereich der Informationstechnologie (LG Köln) und aus Unternehmenstransaktionen (LG Düsseldorf) ausgebaut, soweit auch diese Verfahren englischsprachig geführt werden sollen“, heißt es in der Mitteilung.
Neues Gesetz ebnete den Weg
Damit macht NRW "so früh wie möglich" von den Möglichkeiten des neuen Justizstandort-Stärkungsgesetzes Gebrauch, wie es in der Mitteilung des Landesjustizministeriums heißt. Das Gesetz, das im Juli vergangenen Jahres im Bundestag beschlossen worden war, erlaubt es den Bundesländern, Commercial Courts per Verordnung einzurichten.
Solche Senate bei einem OLG entscheiden in bestimmten wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert ab 500.000 Euro erstinstanzlich und werden das Verfahren vollständig in englischer Sprache führen (Commercial Court). Das Gesetz ermöglicht außerdem, bestimmte wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen, an ausgewählten Landgerichten ebenfalls vollständig in englischer Sprache zu führen (Commercial Chambers). Das Justizstandort-Stärkungsgesetzes tritt am 1. April 2025 vollständig in Kraft.