Nach dem Cannabis-Gesetz sollen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis oder der Anbau von bis zu drei Pflanzen nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend straffrei sein. Eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen. Die Regelung werde Gerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen vor ganz erhebliche Probleme stellen, heißt es in dem Schreiben Wahlmanns, das der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" vorliegt. Möglich wäre ihr zufolge allenfalls, den rückwirkenden Straferlass erst zum 1. Oktober in Kraft treten zu lassen.
Der 1. April dagegen sei zu kurzfristig, um die Regelung durch die Justiz umzusetzen. "Allein in Niedersachsen ist von der Auswertung von mehr als 16.000 Verfahren auszugehen", führt die Ministerin an und warnt auch vor Haftentschädigungsansprüchen und der möglichen Strafbarkeit von Amtsträgern. Sobald das Gesetz am 1. April in Kraft trete, müssten die Staatsanwaltschaften die Vollstreckung von Strafen einstellen oder Gerichte über entsprechende Anträge entscheiden.
Ende Februar hatte der Bundestag die kontrollierte Freigabe von Cannabis beschlossen. Unter den Ländern formierte sich in der Folge Widerstand. Drei damit befasste Ausschüsse des Bundesrats empfahlen aus unterschiedlichen Gründen, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Wie sich Niedersachsens rot-grüne Koalition in der Abstimmung über das Gesetz im Bundesrat verhalten wird, ist nach wie vor offen.