Bundesrats-Ausschüsse wollen Cannabis-Gesetz in Vermittlungsausschuss schicken

Unter den Ländern formiert sich Widerstand gegen die teilweise Legalisierung von Cannabis zum 1. April. Drei damit befasste Ausschüsse der Länderkammer empfehlen, inhaltlich aus ganz unterschiedlichen Gründen, das vom Bundestag im Februar beschlossene Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken.

So fordert der Gesundheitsausschuss des Bundesrats unter anderem, im Gesetz festgelegte Mengenbegrenzungen für den legalen Besitz von Cannabis zu reduzieren und begründet das mit den Folgen besonders für junge Menschen bis 25 Jahre. Damit Suchthilfeangebote und Behörden ausreichend Zeit für Lösungen zum Umgang mit immens gesteigerten Anforderungen haben, plädiert der Ausschuss für ein Inkrafttreten des Gesetzes erst zum 1. Oktober 2024. Weiter weist der Ausschuss darauf hin, dass eine Legalisierung und die damit verbundene Straffreiheit ab 1. April dazu führten, dass zunächst nur illegal erworbenes Cannabis mit sich geführt werden könne. "Denn zum 1. April 2024 wird es noch keine Ernte oder getrocknetes Material von im Eigenanbau erzeugten Cannabis geben können." Ein konsequenter Vollzug sei daher nur möglich, wenn das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes so geregelt sei, dass nur legal angebautes Cannabis im öffentlichen Raum mitgeführt werden könne. Auch für eine effektive Prävention werde ausreichend Zeit zur Vorbereitung benötigt.

Der Innenausschuss mahnt unter anderem an, dass nicht mehrere Anbauvereinigungen am selben Ort oder im selben Mietobjekt tätig werden dürften. Es müsse verhindert werden, dass sonst auf diese Weise "Plantagen" entstünden, die dem angestrebten Ziel kleinräumigen Anbaus entgegenstehen würden. Der Konsum solle zudem "nur in privaten Räumen und befriedeten Besitztümern, nicht jedoch im öffentlichen Raum" ermöglicht werden. Für nicht-private Innenräume sei nur dann eine Möglichkeit des Konsums einzuräumen, wenn ein Mindestabstand von 500 Metern etwa zu Kitas, Schulen und Spielplätzen sichergestellt sei.

Der Rechtsausschuss wendet sich gegen die im Gesetz vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sind. Die vorgesehene Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister sei "weder geboten noch begründbar". Konkret sollen Betroffene bei der Staatsanwaltschaft beantragen können, dass Einträge in dem Register getilgt werden. Relevant ist das etwa für Führungszeugnisse. Infrage kommen vor allem Verurteilungen für Besitz, Erwerb und Anbau von bis zu 30 Gramm Cannabis, wie das Bundesgesundheitsministerium erläuterte.

Gegenwind für Cannabis-Freigabe

Nach dem von der Ampel-Koalition beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Erlaubt werden sollen zum 1. Juli auch nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" zum gemeinschaftlichen Anbau. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig. Die Länderkammer könnte aber den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anrufen und das Verfahren so abbremsen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich bereits gegen Verzögerungen gewandt und für ein Inkrafttreten am 1. April geworben. Die Bundesratsausschüsse sehen dagegen Verbesserungsbedarf am geplanten Gesetz.

Zudem prüft derzeit die CSU eine Klage gegen da Legalisierungsgesetz. Auch die Ärzteschaft und der Richterbund übten im Vorfeld Kritik an den Gesetzesplänen zur Legalisierung von Cannabis.

Redaktion beck-aktuell, gk, 12. März 2024 (dpa).