Nach dem Gesetzentwurf ist Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt. Möglich werden soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.
Sowohl der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) als auch die Bundesärztekammer (BÄK) begründeten ihre Haltung in einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses vom Montag über das Cannabisgesetz der Bundesregierung insbesondere mit der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen. Es sei unrealistisch, so die BÄK, dass Kinder und Jugendliche vor einem Zugang zu Cannabis wirksam geschützt werden könnten. Die Regelungen zum Gesundheitsschutz, zum Kinder- und Jugendschutz sowie zur Prävention führten nur zu einem erheblichen Kontrollaufwand bei ohnehin überlasteten Behörden. Ähnlich argumentierte der BVKJ.
Skeptisch äußerte sich auch die Bundespsychotherapeutenkammer. Cannabis könne, anders als früher angenommen, auch körperlich abhängig machen und berge das Risiko, an einer Psychose zu erkranken. Auch die Unionsfraktion im Bundestag hatte schon vor Risiken für junge Menschen gewarnt.
Entkriminalisierung und die Folgeprobleme
Die Neue Richtervereinigung argumentiert auf rechtlicher Ebene. Sie meint, eine Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum sei nicht mehr zu rechtfertigen. Allerdings solle die Vorlage optimiert werden. Der Deutsche Richterbund befürchtet, dass mit der Cannabis-Freigabe neue Straftatbestände geschaffen werden, die einen erheblichen Ermittlungsaufwand mit sich bringen. Er rechnet mit einem Missbrauch von Anbauvereinigungen und einer Stärkung des Schwarzmarktes. Diese Position hatte er schon zuvor vor der Beratung der Cannabis-Legalisierung im Bundeskabinett deutlich gemacht.
Der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik erklärte, es sei richtig und überfällig, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum, den privaten Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Eigenanbau nebst Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen straffrei zu ermöglichen. Nicht sinnvoll sei es jedoch, den Konsum von Cannabis in Anbauvereinigungen zu verbieten.
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft erklärte, es sei ein Irrglaube, dass sich der illegale Markt ohne Einbeziehung der Wirtschaft spürbar zurückdrängen lasse. Nur Akteure der Wirtschaft könnten durch Effizienz, Qualität und Verfügbarkeit "wettbewerbsfähig" zu illegalen Marktakteuren werden.
Ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei kritisierte, Auswirkungen des Cannabis-Konsums auf den Straßenverkehr würden bisher vernachlässigt. Für das Führen von Kraftfahrzeugen müsse ein niedriger THC-Grenzwert festgelegt werden.