Cannabis-Legalisierung: Union fordert Stopp

Die Unionsfraktion im Bundestag fordert in einem Antrag, die Pläne zur Legalisierung von Cannabis aufzugeben. Der Entwurf des Cannabisgesetzes, den das Kabinett im August beschlossen habe, sei unverantwortlich und führe in die falsche Richtung. Die Fraktion warnt vor Risiken des Cannabis-Konsums insbesondere für Menschen bis 25 Jahre.

Bei ihnen sei die Entwicklung des Gehirns noch nicht abgeschlossen, heißt es in dem Antrag. Die klinische Forschung belege ungünstige Einflüsse intensiven Cannabiskonsums auf Gedächtnis-, Lern- und Erinnerungsleistungen, Aufmerksamkeit, Denkleistung und Intelligenz. Bei vulnerablen Personen bestehe ferner ein dosisabhängiger Zusammenhang mit depressiven Störungen, Suizidalität, bipolaren Störungen, Angsterkrankungen sowie zusätzlichem Missbrauch von Alkohol und illegalen Drogen.

Eine Legalisierung des privaten Anbaus, Besitzes und Konsums für alle Erwachsenen werde zu einer Ausweitung des Cannabiskonsums führen, so die Einschätzung von CDU und CSU. Eine Entlastung der Justiz oder ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes sei mit dem Gesetz nicht zu erreichen. Zu erwarten sei vielmehr ein immenser Vollzugs- und Überwachungsaufwand. Vorgaben für den privaten Eigenanbau oder die Einhaltung von Konsumverbotszonen dürften kaum kontrollierbar sein.

Die Union will stattdessen eine geeignete Institution wie etwa die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit einer langfristig angelegten Präventionskampagne beauftragen, um auf die Risiken beim Konsum von Cannabis aufmerksam zu machen. Außerdem will sie die Forschung, die sich mit den gesundheitlichen Folgen von nichtmedizinischem Cannabisgebrauch befasst, intensivieren.

Für Nachbesserungen bei der Cannabis-Legalisierung hatte sich der Bundesrat Ende September ausgesprochen. Der Deuschte Richterbund hatte bereits im August davor gewarnt, die Legalisierung werde die Justiz belasten. Auch stimmt er mit der Unionsfraktion darin überein, dass der Schwarzmarkt bleiben werde.

Redaktion beck-aktuell, bw, 16. Oktober 2023.