Die Inflationsrate steigt weiter, für viele Menschen ist die Lebensführung teurer geworden. Mit dem Start des Jahres 2025 treten einige Neuerungen in Kraft, die Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten.
Höherer Mindestlohn und mehr Wohngeld
So steigt der gesetzliche Mindestlohn mit dem neuen Jahr auf 12,82 Euro. Das sind 41 Cent brutto mehr pro Stunde als im vergangenen Jahr. Auch die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs steigen. Die Minijob-Grenze erhöht sich von 538 Euro auf 556 Euro brutto. Die unterste Midijob-Grenze liegt im kommenden Jahr bei 556,01 Euro. Die oberste Grenze im sogenannten Übergangsbereich bleibt bei 2.000 Euro brutto im Monat. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.
Anfang 2025 wird auch das Wohngeld erhöht. Wie die Bundesregierung in einer Pressemitteilung schreibt, soll es an die allgemeine Preis- und Mietenentwicklung angepasst werden: Ab sofort gibt es durchschnittlich 15% oder 30 Euro mehr. Davon profitierten laut Regierung rund zwei Millionen Haushalte – vor allem Alleinerziehende, Familien, Rentnerinnen und Rentner.
Steuerliche Erleichterungen vor allem für Eltern
Eltern können sich ab 1. Januar 2025 über eine Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags freuen. Er wird zunächst in diesem Jahr auf 9.600 Euro angehoben, 2026 dann noch einmal auf dann 9.756 Euro. Auch das Kindergeld wird erhöht – um fünf Euro. Zudem sind ab sofort 80% der Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar.
Ferner steigt auch der steuerliche Grundbetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – 2025 auf 12.096 Euro und 2026 noch einmal auf 12.348 Euro. Bei der Höhe des Bürgergelds ändert sich derweil nichts.
Später in Rente – mehr Zuverdienst
Bereits seit 2012 wird das Rentenalter stetig angehoben. Bis 2031 soll es bei 67 Jahren liegen. Aktuell erreicht der Jahrgang 1960 seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und vier Monaten.
Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht, kann ab Januar 2025 mehr hinzuverdienen: Bei voller Erwerbsminderung ergibt sich eine jährliche Hinzuverdienst-Grenze von rund 19.661 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienst-Grenze rund 39.322 Euro.
Mehr Geld für Pflegebedürftige – aber auch höhere Beiträge
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat die Bundesregierung höhere Leistungen für Pflegebedürftige auf den Weg gebracht. Bereits 2024 stiegen das Pflegegeld sowie die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen um 5%. Nun, mit dem Start des Jahres 2025, steigen alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung – sowohl im häuslichen als auch im teil- und vollstationären Bereich – um 4,5%. Auch das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen steigen mit diesem Schritt nochmals um 4,5 Prozent an. Im Jahr 2028 ist erneut eine Erhöhung geplant. Das PUEG soll laut Bundesregierung die Pflegebedürftige bei pflegebedingten Ausgaben entlasten, die sie selber tragen müssen.
Dafür steigen 2025 aber auch die Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung mit der Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte. Laut Bundesregierung ist dieser Schritt notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen.
Elektronische Patientenakte kommt
Ab dem 15. Januar müssen die Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Die Bundesregierung plant, sie zunächst in Modellregionen zu erproben und dann bundesweit einzusetzen. Laut Pressemitteilung wird die ePA die "alte Zettelwirtschaft beenden".
Patientendaten sollen zentral und in digitaler Form zusammengetragen werden. Darüber hinaus erhalten die Versicherten eine digitale Medikationsübersicht. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann mit dem "Opt-Out" widersprechen.
Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung
Im Januar treten auch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und eine Entlastungsverordnung in Kraft. Das Gesetz soll die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Unter anderem gelten nun weniger Formerfordernisse im Zivilrecht und kürzere Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht.
Außerdem gibt es für deutsche Staatsangehörige keine Hotelmeldepflicht mehr und Arbeitsverträge können vollständig digital geschlossen werden. Für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung soll eine zentrale Datenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater eingeführt werden.
Mehr Porto – und mehr Recycling
Eine Weitere Änderung für das Jahr 2025 kommt aus der EU: Alte Textilien müssen ab dem 1. Januar im Altkleidercontainer entsorgt werden – auch, wenn sie kaputt oder verschlissen sind. Wegwerfen geht nicht mehr. Auch Bettwäsche, Handtücher und andere Textilien sind im Sammelcontainer zu entsorgen.
Und schließlich ist mit Jahresbeginn das Brief- und Paketporto teurer geworden. Standardbriefe kosten nun 95 Cent. Außerdem muss die Post pünktlich werden: Standardbriefe in der Grundversorgung müssen zu 99% am vierten Werktag den Empfänger erreichen.