41 Cent mehr: Mindestlohn steigt 2025

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 brutto in der Stunde. Damit liegt die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze auf 556 Euro brutto im Monat.

Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, muss mit einer Mindestlohnerhöhung auch die Grenze für geringfügige Beschäftigungen steigen. So stellt die Bundesregierung sicher, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss. Während die untere Minijob-Grenze im kommenden Jahr damit bei 556,01 Euro liegt, bleibt die Grenze im so genannten Übergangsbereich bei 2.000 Euro brutto im Monat. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.

Die Bundesregierung erwartet auch von dieser Anpassung des Mindestlohns keine negativen Beschäftigungseffekte. Laut Mindestlohnkommission ist es den Unternehmen nach den Anhebungen der vergangenen Jahre überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen.

Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium, das aus einem Vorsitz und je drei Mitgliedern von Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht besteht. Alle zwei Jahre schlägt sie der Bundesregierung die Anpassung der Lohnuntergrenze vor, zuletzt im Juni 2023. Die Bundesregierung muss den Vorschlag per Verordnung beschließen.

Redaktion beck-aktuell, zav, 19. Dezember 2024.